Durchschnittserlös bei Abgabe von Strom an Haushalte 2018 um 1,0 % gestiegen
Grenzpreis zur Berechnung der Konzessionsabgabe: +11,4 % zum Vorjahr
Wiesbaden (ots)
Die Energieversorgungsunternehmen haben im Jahr 2018 bei der Abgabe von Strom an alle Letztverbraucher (zum Beispiel Unternehmen und private Haushalte) im Durchschnitt 17,22 Cent je Kilowattstunde eingenommen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg der Durchschnittserlös um 5,8 % gegenüber 2017. Die Höhe dieses Anstiegs ist allerdings wesentlich durch die geänderte Erhebungsmethodik im Zuge der Novellierung des Energiestatistikgesetzes zu erklären. Nach der neuen Methodik wurden erstmals mit dem Berichtsjahr 2018 auch Netznutzungsentgelte, die den Sondervertragskunden in Rechnung gestellt werden, in die Berechnung des Durchschnittserlöses einbezogen. Der von der Änderung nicht betroffene Durchschnittserlös bei der Abgabe an Haushaltskunden lag bei 24,40 Cent je Kilowattstunde. Dies ist ein Plus von 1,0 % gegenüber 2017.
Der durchschnittliche Erlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive Industriebetriebe) nahm im Jahr 2018 um 11,4 % auf 13,92 Cent je Kilowattstunde zu. Auch dieser Anstieg beruht auf der Novellierung des Energiestatistikgesetzes und der dadurch geänderten Erhebungsmethodik. Bei diesem Wert handelt es sich um den sogenannten Grenzpreis, der die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe darstellt. Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung der Letztverbraucher mit Strom zu nutzen.
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