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Statistisches Bundesamt

Absatz von Tabakwaren 2019: 0,3 % mehr Zigaretten versteuert als im Vorjahr

Wiesbaden (ots)

- Seit 1991 hat sich die Menge der versteuerten Zigaretten fast 
halbiert
- Absatz aller anderen Tabakwaren stieg seit 1991 deutlich
- Absatz von Pfeifentabak stieg allein von 2018 bis 2019 um knapp ein
Viertel

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 0,3 % mehr Zigaretten versteuert als im Jahr 2018. Während der Zigarettenabsatz nur geringfügig stieg, hielt der starke Aufwärtstrend beim Absatz von Pfeifentabak an: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Menge des versteuerten Pfeifentabaks, zu dem auch Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für sogenannte elektrische Tabakerhitzer zählen, im Vorjahresvergleich um 24,5 %. Dagegen nahm der Absatz von Zigarren und Zigarillos um 12,1 % ab, die Menge des versteuerten Feinschnitts sank um 2,0 %. Insgesamt wurden 2019 Tabakwaren im Wert von 27,4 Milliarden Euro versteuert. Das waren rund 1,1 Milliarden Euro oder 4,0 % mehr als 2018.

Menge der versteuerten Zigaretten seit 1991 fast halbiert

Im Dezember 2019 hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, das Bewerben von Tabakwaren weiter einzudämmen. Wann und wie, das wird derzeit noch diskutiert. Zuletzt war im Jahr 2007 die Tabakwerbung in Printmedien sowie im Internet verboten worden. Die Regierungskoalition plant aktuell unter anderem ein Verbot von Tabakwerbung auf Plakatwänden und an Haltestellen. Ein Blick auf die langfristige Entwicklung der versteuerten Tabakwaren zeigt, dass der Zigarettenabsatz seit 1991 von 146,5 Milliarden Stück um fast die Hälfte auf 74,6 Milliarden Stück im Jahr 2019 sank.

Im Gegensatz dazu stiegen die versteuerten Verkaufswerte für Zigaretten aufgrund von Tabaksteuer- und Preiserhöhungen im gleichen Zeitraum um 41,5 % auf 22,5 Milliarden Euro. Die letzten fünf Steuererhöhungen wurden in den Jahren 2011 bis 2015 umgesetzt. Davor hatte der Gesetzgeber im Zeitraum von 2002 bis 2005 in fünf Schritten die Steuer auf Zigaretten erhöht.

Absatz von Pfeifentabak seit 1991 um mehr als das Dreifache gestiegen

Der Absatz aller anderen Tabakwaren ist hingegen seit 1991 deutlich nach oben geklettert. Der Absatz von Zigarren und Zigarillos hat sich fast verdoppelt, er stieg von 1,4 Milliarden um 94,7 % auf 2,6 Milliarden Stück. Die Menge des versteuerten Feinschnitts stieg um 57,0 % auf 23 813 Tonnen. Der Absatz von Pfeifentabak, hierzu zählen auch Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für elektrische Tabakerhitzer, stieg um mehr als das Dreifache auf 4 150 Tonnen im Jahr 2019.

Methodische Hinweise Wichtige Maßnahmen des Gesetzgebers zur Eindämmung des Zigarettenkonsums:

   - Sponsoring-Verbot (August 1999): Verbot des Sponsorings von 
     Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller
   - "Rauchen ist tödlich" (2003): Warnhinweise auf 
     Zigarettenpackungen werden vergrößert; 30 % der Vorderseite und 
     40 % der Rückseite
   - Abgaberegelungen (Juli 2004): Verbot der kostenlosen Abgabe von 
     Zigaretten durch Händler
   - Tabakwerbeverbote (Dezember 2006): Verbot von Werbung in 
     Printmedien oder im Internet sowie Sponsoring von 
     Veranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung, 
     Werbeeinschränkungen im Kino
   - EU-Tabakproduktregulierung (20. Mai 2016): Kombinierte Bild- und
     Text-Warnhinweise bedecken 65 % der Fläche von Vorder- und 
     Rückseite und 50 % der Seitenflächen der Verpackung
Zeitpunkte von Tabaksteuererhöhungen (Steuer je Zigarette in 
Pfennig/Cent)
- 1. Mai 1989 (6,18 Pfennig je Stück)
- 1. März 1992 (8,3 Pfennig je Stück)
- 1. Juni 1998 (9,22 Pfennig je Stück)
- 1. Dezember 2000 (9,69 Pfennig / 4,95 Cent je Stück)
- 1. November 2001 (9,97 Pfennig / 5,10 Cent je Stück)

Phasen 2002-2005
- 1. Januar 2002 (5,59 Cent je Stück)
- 1. Januar 2003 (6,17 Cent je Stück)
- 1. März 2004 (6,85 Cent je Stück)
- 1. Dezember 2004 (7,56 Cent je Stück)
- 1. September 2005 (8,27 Cent je Stück)

Phasen 2011-2015
- 1. Mai 2011 (9,08 Cent je Stück)
- 1. Januar 2012 (9,26 Cent je Stück)
- 1. Januar 2013 (9,44 Cent je Stück)
- 1. Januar 2014 (9,63 Cent je Stück)
- 1. Januar 2015 (9,82 Cent je Stück)

Weitere Informationen

   - Finanzen und Steuern, Reihe 9.1.1 "Absatz von Tabakwaren"
   - Versteuerung von Tabakwaren (73411-0001) in der Datenbank 
     GENESIS-Online (Daten ab 1991)

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:
Verbrauchsteuern, 
Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 33,
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt

Pressestelle

Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt

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