Statistisches Bundesamt: Statistischer Beirat empfiehlt Novellierung des Bundesstatistikgesetzes
Wiesbaden (ots)
Der Statistische Beirat - das vom Bundesstatistikgesetz eingerichtete Beratungsgremium der Nutzer und Befragten der Bundesstatistik - hat auf seiner 50. Tagung am 17. Juni 2003 in Wiesbaden die Bundesregierung gebeten, das deutsche Statistikrecht - insbesondere das Bundesstatistikgesetz - in der 15. Wahlperiode zu überarbeiten.
Anders als in den meisten anderen Ländern müssen in Deutschland fast alle Statistiken und ihre jeweiligen Erhebungsinhalte per Einzelgesetz geregelt werden. Dies ist eine der Hauptursachen für die Starrheit des statistischen Systems. Deshalb ist der amtlichen Statistik ein zeitnahes Reagieren auf kurz- und mittelfristige Veränderungen kaum möglich. Das statistische System muss in die Lage versetzt werden, flexibler auf die sich wandelnden Informationsanforderungen unserer Zeit zu reagieren. Gleichzeitig sollen die Statistikbelastungen für die Unternehmen reduziert und die Statistikproduktion effizienter gestaltet werden.
Der Statistische Beirat empfiehlt die Einführung einer mehrjährigen Programmplanung, die er zu Beginn einer jeden Wahlperiode erarbeitet und welche die Bundesregierung den für die Bundesgesetzgebung zuständigen Organen zur Kenntnis gibt. Ziel dieser Programmplanung ist, den künftigen statistischen Informationsbedarf unter Berücksichtigung der erforderlichen Ressourcen und der Belastungen für die Befragten festzulegen. Des Weiteren werden Gesetzesänderungen empfohlen, die notwendig sind, damit die amtliche Statistik auf neue Datenbedarfe zeitnah reagieren kann. Mit seinen Empfehlungen bezweckt der Statistische Beirat, dass statistische Erhebungen entsprechend den Informationserfordernissen geändert werden können, ohne dass dafür - wie bisher - zeitaufwändige Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden müssen. Die Empfehlungen enthalten auch Vorschläge für konkrete Gesetzesänderungen, die der amtlichen Statistik eine intensive Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke ermöglichen, so dass Unternehmen von Meldepflichten befreit werden können.
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ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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