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Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt: Statistischer Beirat empfiehlt Novellierung des Bundesstatistikgesetzes

Wiesbaden (ots)

Der Statistische Beirat - das vom
Bundesstatistikgesetz eingerichtete Beratungsgremium der Nutzer und
Befragten der Bundesstatistik - hat auf seiner 50. Tagung am 17. Juni
2003 in Wiesbaden die Bundesregierung gebeten, das deutsche
Statistikrecht - insbesondere das Bundesstatistikgesetz - in der 15.
Wahlperiode zu überarbeiten.
Anders als in den meisten anderen Ländern müssen in Deutschland
fast alle Statistiken und ihre jeweiligen Erhebungsinhalte per
Einzelgesetz geregelt werden. Dies ist eine der Hauptursachen für die
Starrheit des statistischen Systems. Deshalb ist der amtlichen
Statistik ein zeitnahes Reagieren auf kurz- und mittelfristige
Veränderungen kaum möglich. Das statistische System muss in die Lage
versetzt werden, flexibler auf die sich wandelnden
Informationsanforderungen unserer Zeit zu reagieren. Gleichzeitig
sollen die Statistikbelastungen für die Unternehmen reduziert und die
Statistikproduktion effizienter gestaltet werden.
Der Statistische Beirat empfiehlt die Einführung einer
mehrjährigen Programmplanung, die er zu Beginn einer jeden
Wahlperiode erarbeitet und welche die Bundesregierung den für die
Bundesgesetzgebung zuständigen Organen zur Kenntnis gibt. Ziel dieser
Programmplanung ist, den künftigen statistischen Informationsbedarf
unter Berücksichtigung der erforderlichen Ressourcen und der
Belastungen für die Befragten festzulegen. Des Weiteren werden
Gesetzesänderungen empfohlen, die notwendig sind, damit die amtliche
Statistik auf neue Datenbedarfe zeitnah reagieren kann. Mit seinen
Empfehlungen bezweckt der Statistische Beirat, dass statistische
Erhebungen entsprechend den Informationserfordernissen geändert
werden können, ohne dass dafür - wie bisher - zeitaufwändige
Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden müssen. Die Empfehlungen
enthalten auch Vorschläge für konkrete Gesetzesänderungen, die der
amtlichen Statistik eine intensive Nutzung von Verwaltungsdaten für
statistische Zwecke ermöglichen, so dass Unternehmen von
Meldepflichten befreit werden können.
Weitere Auskünfte erteilt:	Pia Brugger,
Telefon: (0611) 75-4168,
E-Mail:  pia.brugger@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

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