6 Millionen Menschen in Deutschland lebten 2018 in einer überbelegten Wohnung
7,4 % der Bevölkerung lebten in zu kleinen Wohnungen - EU-Durchschnitt 15,5 %
Wiesbaden (ots)
Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verlangsamen, verlängern viele Regierungen in der Europäischen Union (EU) die Zeiträume von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren. Zuhause bleiben fällt nicht immer leicht, vor allem dann, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenwohnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten 6 Millionen Menschen in Deutschland im Jahr 2018 in einer überbelegten Wohnung. Das waren 7,4 % der Bevölkerung. Im europäischen Vergleich war das ein geringer Anteil: Der EU 28-Durchschnitt lag bei 15,5 %. Als überbelegt gilt eine Wohnung dann, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt.
Bei den Alleinerziehenden war dieser Anteil besonders hoch: 20 % von ihnen lebten hierzulande mit ihren Kindern auf beengtem Raum mit dem damit einhergehenden Mangel an Privatsphäre (EU 28-Durchschnitt: 22,4 %). Das Internetangebot "Europa in Zahlen" informiert darüber, welche weiteren Personengruppen besonders betroffen sind.
In den meisten anderen EU-Staaten ist der Anteil der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen noch deutlich größer als in Deutschland. So lebten in Bulgarien und Rumänien jeweils über 40 % der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. In den gegenwärtig von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Staaten Italien (27,8 %), Frankreich (8,2 %) und Spanien (4,7 %) weisen die Anteile der Menschen in überbelegten Wohnungen an der Gesamtbevölkerung ebenfalls große Unterschiede auf.
Wann gilt eine Wohnung als überbelegt? Beispiele für eine Überbelegung wären Wohnungen, in denen: - sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen, - sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen, - Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen. Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt: - einen Gemeinschaftsraum, - einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt, - einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren, - einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren, - einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren, - einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.
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