Tag der Kinderrechte: Jedes siebte Kind in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht
Wiesbaden (ots)
* 2019 war das Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung für unter 18-Jährige in Deutschland 2,3 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr
* Nur 15 % der 55 500 Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden 2019 aus der betroffenen Familie heraus öffentlich gemacht
* Mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland lebte 2019 mit mindestens einem Kind in einer Familie
Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November steht das sichere Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen auch während der Corona-Pandemie besonders im Fokus. Bereits vor Ausbruch der Corona-Krise war in Deutschland nahezu jedes siebte Kind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dieser Anteil mit 15,0 % (2,1 Millionen) der unter 18-Jährigen im Jahr 2019 aber niedriger als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2018 waren noch 17,3 % der Kinder und Jugendlichen einem Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung ausgesetzt, 2010 waren es 21,7 %.
Armutsrisiko für Kinder in Deutschland lag 2019 deutlich unter EU-Durchschnitt
Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention, die Minderjährigen in 54 Artikeln grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichert. In den Artikeln 26 und 27 ist beispielsweise das Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen verankert. Im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung für unter 18-Jährige in Deutschland mit 15 % relativ gering. Im vergangenen Jahr war der Anteil nur in Slowenien (11,7 %), Tschechien (13,0 %), Dänemark (13,2 %) und Finnland (14,3 %) niedriger. Im Durchschnitt der EU-27 war nahezu jedes vierte Kind einem Armutsrisiko ausgesetzt (22,5 %). Am höchsten war deren Anteil in den südeuropäischen Staaten Rumänien (35,8 %), Bulgarien (33,9 %), Italien (30,6 % im Jahr 2018), Griechenland (30,5 %) und Spanien (30,3 %).
Pro Tag mehr als 150 Fälle von Kindeswohlgefährdung
Die UN-Kinderrechtskonvention sichert Minderjährigen auch das Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Verwahrlosung und Missbrauch zu (Artikel 19 und 34). In Deutschland werden die Jugendämter in ihrer Schutzfunktion jedes Jahr tausendfach aktiv, weil dieses Recht angegriffen wird - mit zuletzt steigender Tendenz. Allein im vergangenen Jahr wurde bei 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, pro Tag entsprach das im Schnitt 152 betroffenen Jungen und Mädchen. Gründe dafür waren Vernachlässigung, wie in 58 % der Fälle, psychische (32 %) oder physische Misshandlungen (27 %) sowie sexuelle Gewalt (5 %). Insgesamt gab es 10 % mehr Fälle als im Jahr zuvor. Bereits von 2017 auf 2018 hatte sich die Zahl der betroffenen Kinder deutlich erhöht - um ebenfalls 10 %.
Die Hinweise auf solche Fälle von Kindeswohlgefährdung erhalten die Jugendämter häufig von Personen und Institutionen außerhalb des privaten Umfelds der Kinder - aus Bereichen, die wegen der Corona-Pandemie teilweise nur eingeschränkt arbeiten können. So kam der Hinweis im vergangenen Jahr bei gut einem Fünftel der Fälle aus sozialen Einrichtungen wie Beratungsstellen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (12 000 Fälle). Auf jedes sechste betroffene Kind wurde aus Schulen und Kitas heraus aufmerksam gemacht (9600 Fälle), auf jedes 14. durch Angehörige des Gesundheitspersonals - etwa Ärztinnen oder Ärzte und Hebammen. Nur in 15 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung kam der Hinweis von den Betroffenen selbst oder aus der eigenen Familie (8 600 Fälle).
29 % der Kinder wachsen in Bezug auf ihren Bildungsweg in einer Risikolage auf
In Artikel 28 der UN-Konvention ist das Kinderrecht auf Bildung verankert. Demgemäß verpflichten sich die Vertragsstaaten, den Zugang zu sämtlichen Bildungseinrichtungen allen Kindern gleichermaßen zu ermöglichen und für Chancengleichheit zu sorgen. In Deutschland sahen die öffentlichen Haushalte im Jahr 2019 Bildungsausgaben in Höhe von 5 900 Euro je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner unter 30 Jahren und 4,3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) vor und damit wesentlich mehr als zehn Jahre zuvor: Im Jahr 2009 betrugen die Bildungsausgaben noch knapp 3 900 Euro pro Kopf und 4,1 % des BIP. Diese werden unter anderem für den Ausbau und die Aufrechterhaltung eines breiten Netzes an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche aufgewendet: Im Schuljahr 2018/19 wurden die rund 99 000 Bildungseinrichtungen hierzulande - Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, berufliche Schulen und Hochschulen - von 17,3 Millionen Menschen besucht. Beide Werte nahmen im Zehnjahresvergleich zu: Die Zahl der Bildungseinrichtungen stieg gegenüber 2008/09 um 3,7 %, die der Bildungsteilnehmenden im selben Zeitraum um 2,4%. Das ist insbesondere auf den Zuwachs im Bereich Kindertagesbetreuung und in der Hochschulbildung zurückzuführen.
Der Bildungsprozess von Kindern und Jugendlichen in Deutschland hängt allerdings von deren familiären Hintergrund ab. Die Autorengruppe Bildungsberichterstattung nennt drei strukturelle Merkmale - den Bildungsstand der Eltern, den sozioökonomischen Status der Familie sowie den Status der elterlichen Erwerbsbeteiligung - aus denen sich drei Arten von Risikolagen für den Bildungserfolg eines Kindes ableiten lassen: formal gering qualifizierter Eltern sowie die soziale und finanzielle Risikolage. Demnach war in Deutschland 2018 nahezu jeder oder jede Dritte unter 18 Jahren von einer dieser Risikolagen betroffen (29 %). Auf 4 % der Kinder und Jugendlichen trafen alle drei Risikolagen zu.
In Corona-Zeiten mit ausfallendem Präsenzunterricht und zeitweiligen Schulschließungen hängt der Zugang zu Bildung zudem auch von der digitalen Ausstattung von Familien ab. Diese fällt - je nach Haushaltseinkommen - durchaus unterschiedlich aus. Beispielsweise standen Familien mit hohem Nettoeinkommen (5 000 bis 18 000 Euro) im Jahr 2019 durchschnittlich fast vier PCs zur Verfügung - egal ob stationär oder mobil als Laptop oder Tablet. In der untersten Einkommensgruppe (unter 2 000 Euro) waren es durchschnittlich nur gut zwei solcher Geräte. Im Schnitt verfügten Familien 2019 über insgesamt rund drei Computer.
16 % der minderjährigen Kinder aus Familien leben bei Alleinerziehenden
Mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland lebt mit mindestens einem oder einer Minderjährigen in einer Familie: Insgesamt traf dies auf 29,7 Millionen Menschen zu. Immerhin noch 389 000 Menschen lebten mit mindestens fünf Kindern und Jugendlichen in einer Familie. Von den 13,5 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18, die 2019 in Haushalten in Deutschland lebten, war der überwiegende Teil (84 %) in einer Familie mit zwei Elternteilen zu Hause. 16 % lebten bei alleinerziehenden Vätern oder Müttern.
Methodischer Hinweis:
Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien "Armutsgefährdung", "erhebliche materielle Entbehrung", "Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung" vorliegen. EU-SILC ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA als freiwillige Erhebung bei rund 14 000 Privathaushalten durchgeführt.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse aus LEBEN IN EUROPA 2019 sowie methodische Erläuterungen und Publikationen finden Sie im Themenbereich Lebensbedingungen und Armutsgefährdung.
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlicht die Ergebnisse aller an EU-SILC teilnehmenden Länder in seiner Datenbank.
Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz befinden sich auf der Themenseite der Kinder- und Jugendhilfestatistiken, in der Publikation "Gefährdungseinschätzungen" und der Datenbank GENESIS-Online unter "Gefährdungseinschätzungen" (22518). Der Kinderschutz ist Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen und wird im Monitoring der Agenda 2030 unter anderem in Indikator 16.2 aufgegriffen.
Um die Folgen der Corona-Pandemie für die Bildungsgerechtigkeit geht es auch in unserem Podcast mit dem Bildungsforscher Kai Maaz, Sprecher der Autorengruppe Bildungsberichterstattung. Weitere Analysen liefert der Bericht "Bildung in Deutschland 2020".
Ausführliche Informationen zu den Bildungsausgaben finden sich im "Bildungsfinanzbericht".
Weitere Ergebnisse zum Zusammenleben von Familien in Deutschland finden sich in der Fachserie 1 Reihe 3 "Haushalte und Familien - Ergebnisse des Mikrozensus 2019".
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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