Statistisches Bundesamt: 50 Jahre Grundgesetz der Statistik
Wiesbaden (ots)
Am 3. Juli 1953 wurde das Bundesstatistikgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das "Grundgesetz" der amtlichen Statistik in Deutschland trat am 25. September 1953 in Kraft und wird damit morgen auf den Tag genau ein halbes Jahrhundert alt.
Das Bundesstatistikgesetz wurde im Jahre 1987 grundlegend novelliert, um das vom Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 herausgearbeitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Erhebung und der Verbreitung von statistischen Daten zu gewährleisten. Die seither gebotene strikte Trennung der amtlichen Statistik von der staatlichen Exekutive und die zum Schutz des Statistikgeheimnisses getroffenen Regelungen haben sich bei der dann 1987 durchgeführten Volkszählung bewährt und gewährleisten einen zuverlässigen Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger bei der Statistikproduktion.
Bei der Datengewinnung stellt sich die amtliche Statistik den Forderungen nach Bürokratieabbau und arbeitet daran, die Belastung der Auskunftgebenden soweit wie möglich zu senken. Zugleich soll die amtliche Statistik - so wollen es ihre Kunden - höheren quantitativen und qualitativen Anforderungen genügen. Die Halbwertzeit des Wissens wird immer kürzer. Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen z.B. heute eine Nutzung statistischer Mikrodaten, an die vor 50 Jahren noch niemand dachte. Demographische Veränderungen, Reformen der Sozialsysteme sowie der Ausbau der europäischen Integration durch die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion erfordern zeitnahe Anpassungen des statistischen Programms.
Mit dem Übergang von der Industrie- zur Informationsgesellschaft und der dynamischen Entwicklung der Internet-Nutzung steht die amtliche Statistik in Deutschland vor neuen Herausforderungen. Deshalb denkt der Statistische Beirat, das vom Bundesstatistikgesetz eingerichtete Beratungsgremium der Nutzer und Befragten der Bundesstatistik, darüber nach, inwieweit das Bundesstatistikgesetz den heutigen Anforderungen an die amtliche Statistik in Deutschland als Teil des Europäischen Statistischen Systems angepasst werden kann.
Damit die Bundesstatistik auch in Zukunft objektive und unabhängige Informationsquelle für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft einschließlich der Medien bleibt, sollte nach Ansicht des Beirats das Bundesstatistikgesetz der amtlichen Statistik bei ihrer Arbeit mehr Flexibilität ermöglichen. Der Statistische Beirat hat daher am 17. Juni 2003 Empfehlungen zur Modernisierung des rechtlichen Rahmens der Bundesstatistik beschlossen und die Bundesregierung gebeten, das deutsche Statistikrecht - insbesondere das Bundesstatistikgesetz - in der 15. Legislaturperiode zu überarbeiten.
Weitere Auskünfte erteilt: Dr. Roland Gnoss, Telefon: (0611) 75-2773, E-Mail: roland.gnoss@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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