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Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt: 50 Jahre Grundgesetz der Statistik

Wiesbaden (ots)

Am 3. Juli 1953 wurde das Bundesstatistikgesetz
vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das "Grundgesetz" der
amtlichen Statistik in Deutschland trat am 25. September 1953 in
Kraft und wird damit morgen auf den Tag genau ein halbes Jahrhundert
alt.
Das Bundesstatistikgesetz wurde im Jahre 1987 grundlegend
novelliert, um das vom Bundesverfassungsgericht in seinem
Volkszählungsurteil von 1983 herausgearbeitete Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung bei der Erhebung und der Verbreitung
von statistischen Daten zu gewährleisten. Die seither gebotene
strikte Trennung der amtlichen Statistik von der staatlichen
Exekutive und die zum Schutz des Statistikgeheimnisses getroffenen
Regelungen haben sich bei der dann 1987 durchgeführten Volkszählung
bewährt und gewährleisten einen zuverlässigen Schutz des
informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger bei der
Statistikproduktion.
Bei der Datengewinnung stellt sich die amtliche Statistik den
Forderungen nach Bürokratieabbau und arbeitet daran, die Belastung
der Auskunftgebenden soweit wie möglich zu senken. Zugleich soll die
amtliche Statistik - so wollen es ihre Kunden - höheren quantitativen
und qualitativen Anforderungen genügen. Die Halbwertzeit des Wissens
wird immer kürzer. Moderne Informations- und
Kommunikationstechnologien ermöglichen z.B. heute eine Nutzung
statistischer Mikrodaten, an die vor 50 Jahren noch niemand dachte.
Demographische Veränderungen, Reformen der Sozialsysteme sowie der
Ausbau der europäischen Integration durch die Europäische
Wirtschafts- und Währungsunion erfordern zeitnahe Anpassungen des
statistischen Programms.
Mit dem Übergang von der Industrie- zur Informationsgesellschaft
und der dynamischen Entwicklung der Internet-Nutzung steht die
amtliche Statistik in Deutschland vor neuen Herausforderungen.
Deshalb denkt der Statistische Beirat, das vom Bundesstatistikgesetz
eingerichtete Beratungsgremium der Nutzer und Befragten der
Bundesstatistik, darüber nach, inwieweit das Bundesstatistikgesetz
den heutigen Anforderungen an die amtliche Statistik in Deutschland
als Teil des Europäischen Statistischen Systems angepasst werden
kann.
Damit die Bundesstatistik auch in Zukunft objektive und
unabhängige Informationsquelle für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft
und Gesellschaft einschließlich der Medien bleibt, sollte nach
Ansicht des Beirats das Bundesstatistikgesetz der amtlichen Statistik
bei ihrer Arbeit mehr Flexibilität ermöglichen. Der Statistische
Beirat hat daher am 17. Juni 2003 Empfehlungen zur Modernisierung des
rechtlichen Rahmens der Bundesstatistik beschlossen und die
Bundesregierung gebeten, das deutsche Statistikrecht - insbesondere
das Bundesstatistikgesetz - in der 15. Legislaturperiode zu
überarbeiten.
Weitere Auskünfte erteilt: Dr. Roland Gnoss,
Telefon: (0611) 75-2773,
E-Mail:  roland.gnoss@destatis.de
ots-Originaltext
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Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon:(0611) 75-3444
Email:presse@destatis.de

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