Mehrwertsteuersenkung: Bis zu einem Viertel der Haushalte mit zusätzlichen oder vorgezogenen Anschaffungen
WIESBADEN (ots)
Daneben nutzte mehr als jeder zweite kindergeldberechtigte Haushalt den Kinderbonus für Konsumzwecke
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Wirkung der vom 1. Juli bis zum Jahresende 2020 begrenzten Mehrwertsteuersenkung sowie des im September und Oktober 2020 ausgezahlten Kinderbonus auf den privaten Konsum untersucht. Beide Maßnahmen hatte die Bundesregierung im Juni 2020 im Rahmen ihres Konjunkturprogramms zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Bundesfinanzministeriums haben von August bis Dezember 2020 jeden Monat 20 % bis 25 % der Privathaushalte aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zusätzliche Anschaffungen getätigt oder geplante Anschaffungen vorgezogen. Mehr als jeder zweite kindergeldberechtigte Haushalt setzte den Kinderbonus ganz oder teilweise zu Konsumzwecken ein, insbesondere zur Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter. Abgefragt wurde jeweils die beabsichtigte Verwendung des (zusätzlich) verfügbaren Einkommens der Haushalte.
Immer mehr Haushalte nutzten im Zeitverlauf die Mehrwertsteuersenkung zu Konsumzwecken
Die befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % nutzten die Haushalte von Monat zu Monat stärker für vorgezogene oder zusätzliche Anschaffungen: Während im August 2020 fast jeder siebte Haushalt (15 %) Ausgaben aufgrund der temporären Mehrwertsteuersenkung vorzog oder das Vorziehen von Ausgaben plante, traf dies im Dezember 2020 sogar auf jeden fünften Haushalt (20 %) zu. Die Mehrwertsteuersenkung diente auch als zusätzlicher Kaufanreiz für ungeplante Anschaffungen: Im August 2020 war die Mehrwertsteuersenkung für 13 % der Haushalte ein zusätzlicher Kaufanreiz. Bis Dezember 2020 stieg dieser Anteil leicht auf 16 %.
Zusammengenommen führte die Mehrwertsteuersenkung damit im August 2020 bei jedem fünften Haushalt (20 %) zu vorgezogenen oder zusätzlichen Anschaffungen. Dieser Anteil stieg bis Dezember 2020 auf ein Viertel der Haushalte (25 %). Somit nutzten im Zeitverlauf immer mehr Haushalte die Mehrwertsteuersenkung, um geplante Anschaffungen vorzuziehen oder sich ungeplante Anschaffungen zu leisten.
Insbesondere Haushalte mit Kindern sowie einkommensstarke Haushalte nutzten Mehrwertsteuersenkung
Von August bis Dezember 2020 tätigte rund jeder dritte Haushalt (32 % bis 35 %) mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zusätzliche Anschaffungen und/oder zog geplante Anschaffungen vor. Bei Haushalten ohne minderjährige Kinder traf dies auf rund jeden fünften (17 % bis 22 %) zu.
Ähnliche Unterschiede zeigten sich auch bei einkommensstärkeren im Vergleich zu einkommensschwächeren Haushalten. Aufgrund der Orientierung am gesamten Haushaltseinkommen besteht allerdings eine Überschneidung zwischen Haushalten mit Kindern und einkommensstärkeren Haushalten. Von August bis Dezember 2020 tätigte rund jeder sechste Haushalt (14 % bis 17 %) mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 2 000 Euro zusätzliche Anschaffungen oder zog geplante Anschaffungen vor. Bei den Haushalten mit einem monatlichen Einkommen über 5 000 Euro traf dies im August 2020 auf 29 % zu. Der Anteil stieg bis Dezember 2020 auf 40 %.
Bei der Befragung wurde jeweils das gesamte Haushaltseinkommen und nicht das Pro-Kopf-Einkommen betrachtet. Hier ist zu beachten, dass sich die Gruppe der Haushalte mit Kindern sowie die Gruppe der Haushalte mit höherem Einkommen überschneiden, da Mehrpersonenhaushalte im Durchschnitt auch ein höheres Einkommen haben.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Ergebnisse der Befragung keine Aussagen über die tatsächlichen Entlastungswirkungen der Mehrwertsteuersenkung für private Haushalte zulassen. Sie sagen lediglich etwas über ihre den Konsum stützende beziehungsweise verstärkende Wirkung aus.
Kinderbonus gleichermaßen zu Konsumzwecken und zum Sparen eingesetzt
Der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind wurde in der Regel in den Monaten September und Oktober 2020 zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Im August 2020 - also vor der Auszahlung des Kinderbonus - beabsichtigte gut jeder zweite kindergeldberechtigte Haushalt (55 %), den Kinderbonus ganz oder teilweise für Konsumzwecke auszugeben. Im Dezember 2020 lag der Wert bei 60 %. Zu Konsumzwecken zählen die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgüter (z. B. Bekleidung und Schuhe, Einrichtungsgegenstände und Haushaltswaren, Elektrogeräte, Fahrzeuge), Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke sowie Ausgaben für Eintrittsgelder und Dienstleistungen außer Haus im Bereich Freizeit, Kultur und Sport (einschließlich Restaurant- und Gaststättenbesuche sowie Urlaub).
In etwa genauso häufig wollten die Haushalte den Kinderbonus sparen, wobei die Sparabsicht im Zeitverlauf abnahm. Während im August 2020 - also vor der Auszahlung des Kinderbonus - rund 6 von 10 Haushalten (61 %) beabsichtigten, den Kinderbonus ganz oder teilweise beiseite zu legen, traf dies ab Oktober 2020 - also mit Auszahlung der zweiten Rate - nur auf rund die Hälfte der Haushalte zu (53 % bis 54 %). Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, jedoch ab einer bestimmten Einkommenshöhe mit der Wirkung der Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer verrechnet. Von August bis Dezember 2020 ging rund jeder vierte kindergeldberechtigte Haushalt (24 % bis 27 %) davon aus, dass in seinem Fall der Kinderbonus voll und ganz verrechnet wird. Neben Konsum und Sparen beabsichtigte zudem rund jeder fünfte Haushalt (16 % bis 21 %) den Kinderbonus ganz oder teilweise zur Rückzahlung von Schulden einzusetzen. Etwa jeder vierte Haushalt (25 % bis 28 %) nutzte den Kinderbonus für sonstige, nicht weiter benannte Zwecke.
Methodische Hinweise:
Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus einer Sonderbefragung, die das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesfinanzministeriums durchgeführt hat. Die monatlichen Befragungen nahm ein externes Institut in fünf Wellen von August bis Dezember 2020 vor. Dabei gaben pro Monat rund 4 200 Personen online Auskunft zu ihrem Haushalt. Es handelt sich jeweils um haushaltsrepräsentative Quotenstichproben mit Befragten im Alter von 18 bis 74 Jahren. Als Referenz für die Quotierung und die Hochrechnung der Daten diente der Mikrozensus 2019. Erhebungen dieser Art weisen sowohl stichprobenbedingte als auch nicht-stichprobenbedingte Fehler auf. Generell muss berücksichtigt werden, dass Quotenstichproben mit Verzerrungen bezüglich der Merkmale einhergehen, die nicht Teil des Quoten- und Hochrechnungsrahmens sind.
Sämtliche Angaben - auch zum Einkommen - beruhen auf Selbsteinschätzungen der Befragten. Sie stellen somit Absichtserklärungen in Bezug auf die Verwendung des (zusätzlich) verfügbaren Einkommens der Haushalte dar. Sowohl bei den Fragen zur Mehrwertsteuersenkung als auch zum Kinderbonus kann das tatsächliche Verhalten von den erklärten Absichten abweichen beziehungsweise sich im Zeitverlauf verändern. In welchem Ausmaß die Maßnahmen des Konjunkturprogramms tatsächlich zu einer Stärkung des privaten Konsums oder einer Entlastungswirkung der privaten Haushalte führten, lässt sich dementsprechend aus der Befragung nicht direkt schließen. Ebenso liegen aus dieser Sonderbefragung keine Informationen über die Ausgabenhöhe oder zu den Sparsummen in Zusammenhang mit den Konjunkturprogramm-Maßnahmen vor.
Die Befragung führte das Statistische Bundesamt auf Grundlage von § 3 Absatz 1 Nr. 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) durch.
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen und Ergebnisse sind auf einer Sonderseite zur Befragung im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.
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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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