0,2 % der geschlachteten Mastschweine 2020 nicht für den Verzehr geeignet
Bei Masthühnern lag der Anteil bei 1,7 %
WIESBADEN (ots)
Von den 51,7 Millionen im Jahr 2020 in Schlachtbetrieben in Deutschland geschlachteten Schweinen waren laut amtlicher Fleischuntersuchung rund 101 200 Tiere nicht zum Verzehr geeignet und wurden von den Behörden für genussuntauglich erklärt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das etwa 0,2 % der geschlachteten und untersuchten Schweine. Bei Masthühnern lag der Anteil höher: Hier erklärten die Veterinärbehörden 10,7 Millionen Tiere für untauglich, das entspricht 1,7 % der insgesamt 636,3 Millionen geschlachteten Masthühner.
Der Hauptgrund für die Untauglichkeitserklärung bei Mastschweinen waren festgestellte multiple Abszesse (Eiteransammlungen im Gewebe). Für 37,8 % der für untauglich befundenen geschlachteten Mastschweine gab das amtliche Personal diese Begründung an, gefolgt von organoleptischen Abweichungen (Abweichungen in Geruch, Konsistenz oder Farbe) mit 15,3 % und Allgemeinerkrankungen mit 10,9 %.
Bei Masthühnern stellte die tiefe Dermatitis (Hautentzündung unter anderem im Bereich des Unterbauches und der Kloake) die Hauptursache für eine Untauglichkeit dar - 30,7 % der entsprechend deklarierten Masthühner waren deshalb untauglich. Bei 17 % gab das Untersuchungspersonal Bauchwassersucht (Aszites) als Grund an.
Schlachtschäden bei 11 300 Mastschweinen und 1,7 Millionen Masthühnern dokumentiert
Neben den tierbezogenen Untauglichkeitsgründen dokumentiert das amtliche Personal auch die sogenannten Schlachtschäden, die beispielsweise durch den Schlachtvorgang oder eine unzureichende Ausblutung der geschlachteten Tiere entstehen. Bei der Schlachtung von Mastschweinen wurden deshalb im Jahr 2020 die Körper von rund 11 300 Tieren für untauglich erklärt, das entspricht 0,02 % aller geschlachteten Mastschweine. Bei der Schlachtung von Masthühnern wurden knapp 1,7 Millionen Tierkörper wegen Schlachtschäden für untauglich erklärt, das entsprach knapp 0,3 % der Masthühner.
Methodischer Hinweis:
Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung untersucht amtliches Personal (Tierärztinnen und -ärzte, amtliche Fachassistentinnen und -assistenten) alle in zugelassenen Schlachtbetrieben angelieferten und geschlachteten Tiere. Die zuständige Veterinärbehörde meldet das Untersuchungsergebnis nach Fleischuntersuchungsstatistikverordnung (FlUStatV) halbjährlich an das Statistische Bundesamt zur Erstellung der Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik. Die Zahlen werden in dieser Form erst seit 2019 erhoben, weshalb ein langfristiger Vergleich nur eingeschränkt möglich ist.
Die angegebenen Prozentangaben der Befundanteile ergeben sich nicht aus der Gesamtzahl aller untersuchten beziehungsweise geschlachteten Tiere, sondern aus einer merkmalsindividuellen Bezugsgröße. Diese Bezugsgröße ergibt sich aus der Zahl der geschlachteten Tiere, bei denen das jeweilige Merkmal erhoben und dokumentiert wurde.
Das heißt, dass zwar alle Tiere untersucht wurden, manche Befunde aber aufgrund unterschiedlicher Erfassungs- und Dokumentationsmöglichkeiten in den Schlachtbetrieben nicht entsprechend ausgewertet und gemeldet werden konnten.
Weitere Informationen:
Die Daten der Schlachttier- und Fleischuntersuchungsstatistik sind über die Tabellen 49911-0010 und 49911-0012 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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