Neuer Rekordwert: Baureifes Land kostete 2020 im Schnitt 199 Euro pro Quadratmeter
Bauland war noch nie so teuer wie im Jahr 2020 - große regionale Unterschiede
WIESBADEN (ots)
Bauland war in Deutschland noch nie so teuer wie im Jahr 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kostete ein Quadratmeter baureifes Land durchschnittlich 199 Euro. Im Jahr 2010 hatte der Quadratmeterpreis noch bei 130 Euro gelegen. Je nach Bundesland und Gemeindegröße zeigt sich dabei ein erhebliches Preisgefälle: So zahlten Grundstückskäufer in den Flächenländern Bayern und in Baden-Württemberg im Jahr 2020 mit 349 beziehungsweise 245 Euro besonders viel für einen Quadratmeter Bauland. In Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wurde nur ein Bruchteil dieses Betrags fällig: Hier lagen die Preise zwischen 46 und 63 Euro.
Preise in Städten ab 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern besonders hoch
Grundsätzlich steigen die durchschnittlichen Kaufwerte mit der Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 2 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kostete ein Quadratmeter Bauland 2020 im Schnitt 71 Euro. In den 14 größten Städten mit mindestens 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern mussten Käuferinnen und Käufer mit durchschnittlich 1 213 Euro das 17-Fache bezahlen.
Baugrundstücke in Geschäftsgebieten etwas teurer als in Wohngebieten
Mehr als drei Viertel (76 %) aller Verkäufe baureifen Landes waren Transaktionen von Grundstücken in Wohngebieten. Hier kostete der Quadratmeter Bauland 234 Euro. In Geschäftsgebieten waren die Grundstücke mit durchschnittlich 242 Euro pro Quadratmeter unter allen Baugebieten am teuersten. Der Quadratmeterpreis in Wohngebieten geschlossener Bauweise lag dabei mit 309 Euro pro Quadratmeter rund 92 Euro höher als in Wohngebieten offener Bauweise (217 Euro). Bei geschlossener Bauweise dürfen Gebäude ohne Abstand errichtet werden (beispielsweise Reihenhäuser), die offene Bauweise hingegen erfordert einen seitlichen Grenzabstand.
In Dorfgebieten wurde dagegen nur ein Quadratmeterpreis von durchschnittlich 62 Euro erzielt. Neben der Wohnnutzung ist in Dorfgebieten ausschließlich der Bau von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zulässig. Darüber hinaus sind nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe erlaubt, die der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes dienen.
Methodische Hinweise:
Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Dazu gehören Grundstücke oder Grundstücksteile, die von der Gemeinde für die Bebauung vorgesehen sind, bei denen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung vorliegen und deren Erschließungsgrad die sofortige Bebauung gestattet. Industrieland, Land für Verkehrszwecke und nicht zur Bebauung vorgesehene Freiflächen sind nicht enthalten. Die ausgewiesenen Durchschnittswerte sind für einen zeitlichen Vergleich nur bedingt verwendbar, weil sich die statistischen Massen, aus denen sie ermittelt werden, jeweils aus anders gearteten Einzelfällen zusammensetzen können. Die Statistik der Kaufwerte für Bauland hat daher mehr den Charakter einer Grundstückswechselstatistik, mit der durchschnittliche Kaufwerte bei einem Eigentümerwechsel ermittelt werden, als den einer echten Preisstatistik, bei der die Preisentwicklung identischer Grundstücke im Zeitverlauf betrachtet werden müsste. Aus diesem Grund werden auch keine prozentualen Veränderungen veröffentlicht.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jedoch seit Mai 2008 für Gesamtdeutschland einen "Preisindex für Bauland", der den Einfluss der veränderten Massen auf den Durchschnittswert weitgehend bereinigt und so die Preisentwicklung für Bauland darstellt. Der Preisindex bezieht sich nur auf baureifes Land. Zu seiner Berechnung werden Daten aus der Statistik der Kaufwerte für Bauland herangezogen. Die Ergebnisse werden in der Fachserie 17, Reihe 4 veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zur Statistik der Kaufwerte für Bauland enthält die Fachserie 17, Reihe 5. Die vollständigen Quartals- und Jahresergebnisse sind in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabellen 61511-0001 bis 61511-0012 abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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