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Statistisches Bundesamt

Kommunen schließen das 1. Halbjahr 2021 mit Finanzierungsdefizit von 5,7 Milliarden Euro ab
Einnahmenausfälle durch Corona-Krise nicht durch regelmäßige Einnahmen ausgeglichen

WIESBADEN (ots)

Die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) wiesen im 1. Halbjahr 2021 ein Finanzierungsdefizit von 5,7 Milliarden Euro auf. Im 1. Halbjahr 2020 hatte das Defizit knapp 9,6 Milliarden Euro betragen, im 1. Halbjahr 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie, 0,3 Milliarden Euro. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der vierteljährlichen Kassenstatistik mit. Die besonderen Zuweisungen des kommunalen Solidarpakts 2020, die der Bund und die Länder zum Ausgleich der Einnahmenausfälle in der Corona-Krise an die Kommunen gezahlt haben, wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 ausgezahlt und beeinflussen daher die aktuellen Ergebnisse nicht.

Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Das Defizit der Kernhaushalte belief sich im 1. Halbjahr 2021 auf 6,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 9,5 Milliarden im 1. Halbjahr 2020 und 0,9 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019. Die Extrahaushalte hatten im Berichtszeitraum einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von rund 1,0 Milliarden Euro im Vergleich zu einem nahezu ausgeglichenen Haushalt im Vorjahreszeitraum.

Langsame Erholung der Gewerbesteuereinnahmen

Im 1. Halbjahr 2021 stiegen die gesamten Bereinigten Einnahmen der Kommunen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 um 6,4 % beziehungsweise 8,2 Milliarden Euro auf 135,7 Milliarden Euro. Die Steuereinnahmen waren um 12,0 % höher und beliefen sich auf 44,3 Milliarden Euro (+4,7 Milliarden Euro). Dabei war zwar bei den Gewerbesteuereinnahmen (netto) ein Zuwachs um 23,4 % auf 23,6 Milliarden Euro (nach 19,1 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2020) feststellbar, jedoch konnte der Betrag von 24,3 Milliarden Euro des 1. Halbjahrs 2019 nicht erreicht werden.

Die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 23,3 Milliarden Euro waren im 1. Halbjahr 2021 um 6,3 % niedriger als im Vorjahreszeitraum, weil im 2. Halbjahr 2020 Zahlungen vorgezogen wurden, um die Kommunalfinanzen zu stabilisieren. Die Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren nahmen um 3,9 % zu und beliefen sich auf 15,5 Milliarden Euro.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen neu geordnet

Die Bereinigten Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 um 3,1 % beziehungsweise 4,3 Milliarden Euro auf 141,4 Milliarden Euro. Dabei sind die Ausgaben für Sozialleistungen in Höhe von 32,1 Milliarden Euro im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 um 5,9 % gestiegen. Ausschlaggebend ist die Neuordnung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ab dem Jahr 2020. Hierfür wurden 8,4 Milliarden Euro ausgegeben, nach 6,7 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2020. Bis 2020 waren ähnliche Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) geregelt. Im 1. Halbjahr 2021 haben die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) 8,4 Milliarden Euro betragen, das waren 0,4 Milliarden weniger als im Vorjahreszeitraum. Zusammengefasst waren die Leistungen nach SGB IX und SGB XII mit 16,8 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2021 um 1,4 Milliarden Euro höher als im Vorjahreszeitraum. Im 1. Halbjahr 2019 wurden für die Leistungen nach SGB XII 15,6 Milliarden Euro ausgegeben, also 0,2 Milliarden Euro mehr als für die Leistungen nach SGB IX und SGB XII zusammen im 1. Halbjahr 2020. Dies könnte auf eine Untererfassung als Folge der Systemumstellung im 1. Halbjahr 2020 hindeuten.

Höhere Beteiligung des Bundes an den kommunalen Leistungen nach SGB II

Bei den Leistungen nach SGB II ist ein Anstieg der Leistungen für Unterkunft und Heizung um 4,2 % auf rund 6,0 Milliarden Euro festzustellen. Als dauerhafte Maßnahme zur Entlastung der kommunalen Haushalte wurde anlässlich der Corona-Pandemie der gesetzliche Anteil des Bundes an dieser Leistungsart auf maximal 74 % erhöht (§ 46 Absatz 5 SGB II). Deswegen waren die Einnahmen aus Erstattungen von Ausgaben für Unterkunft und Heizung im 1. Halbjahr 2021 um 71,4 % höher als im 1. Halbjahr 2020 und erreichten 4,2 Milliarden Euro.

Während die Personalausgaben der Kommunen um 4,2 % auf 36,7 Milliarden Euro und der laufende Sachaufwand um 4,5 % auf 32,7 Milliarden stärker als die bereinigten Ausgaben gestiegen sind, waren die Sachinvestitionen im 1. Halbjahr 2021 um 2,5 % rückläufig. Investiert wurden 15,9 Milliarden Euro, darunter 11,5 Milliarden Euro für Baumaßnahmen. Der Anstieg der Ausgaben wurde zudem durch gesunkene Zinsausgaben gedämpft (-7,3 % auf 1,1 Milliarden Euro).

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Gemeindefinanzen,

Telefon: +49 611 75 4167,

www.destatis.de/kontakt

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