17,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2022 als im Vormonat
WIESBADEN (ots)
- 4,6 % mehr Unternehmensinsolvenzen im November 2021 als im Vorjahresmonat
- Verbraucherinsolvenzen im November 2021 gegenüber November 2020 fast verdreifacht (+181,4 %)
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2022 um 17,2 % gegenüber Dezember 2021 gesunken. Zuvor war sie im Dezember 2021 um 18,0 % gegenüber dem Vormonat gestiegen. Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Krise durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln mehr in Kraft.
4,6 % mehr Unternehmensinsolvenzen im November 2021 als im Vorjahresmonat
Die vorläufige Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren gibt frühe Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen, für die derzeit endgültige Ergebnisse bis zum Berichtsmonat November 2021 vorliegen. In diesem Monat haben die deutschen Amtsgerichte 1 094 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 4,6 % mehr als im November 2020. Damit stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit September 2019 erstmals wieder an. Im Vergleich zum November 2019, also vor der Corona-Krise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 22,6 % niedriger.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im November 2021 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 0,5 Milliarden Euro. Im November 2020 hatten sie noch bei knapp 1,4 Milliarden Euro gelegen.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im November 2021 im Baugewerbe mit 205 Fällen (November 2020: 162; +26,5 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 172 Verfahren (November 2020: 154; +11,7 %). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (zum Beispiel Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Unternehmensberatung, Ingenieurbüros, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung) wurden 115 Insolvenzen gemeldet (November 2020: 122; -5,7 %).
Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser
Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.
Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.
181,4 % mehr Verbraucherinsolvenzen im November 2021 als im November 2020
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im November 2021 mit +181,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat fast verdreifacht. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber November 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im November 2021 um 30,0 %.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Januar 2022, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten. Als Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren jedoch Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen nach der amtlichen Insolvenzstatistik, deren Ergebnisse erst rund zwei Monate später verfügbar sind. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Entwicklung der beantragten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland während der Corona-Krise monatlich auf der Sonderseite Corona-Statistiken im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.
Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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