Arbeitskosten im 4. Quartal 2021 um 1,5 % höher als im Vorquartal
WIESBADEN (ots)
Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 4. Quartal 2021
+1,5 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)
+2,4 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt)
Die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde sind in Deutschland im 4. Quartal 2021 saison- und kalenderbereinigt um 1,5 % gegenüber dem 3. Quartal 2021 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die Arbeitskosten im Vergleich zum 4. Quartal 2020 kalenderbereinigt um 2,4 %.
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen und werden in Relation zu den geleisteten Stunden ausgewiesen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im 4. Quartal 2021 im Vergleich zum 4. Quartal 2020 kalenderbereinigt um 1,9 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 3,9 %.
Arbeitskosten gegenüber Vorkrisenniveau um 5,6 % gestiegen
Verglichen mit dem 4. Quartal 2019, also dem vergleichbaren Quartal im Jahr vor der Corona-Krise, ist der Arbeitskostenindex im 4. Quartal 2021 um 5,6 % gestiegen. Der Anstieg resultiert hauptsächlich daraus, dass die Arbeitskosten stärker gestiegen sind als die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Stunden je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.
Europäische Entwicklung: + 2,9 % im EU-Durchschnitt, große Unterschiede zwischen den Ländern
Europaweite Ergebnisse liegen aktuell für das 3. Quartal 2021 vor. Danach verteuerte sich eine Stunde Arbeit im Durchschnitt der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) um 2,9 %. Deutschland lag mit 2,2 % unter der durchschnittlichen Entwicklung in der EU. In Griechenland (-1,1 %) war der Arbeitskostenindex im betrachteten Zeitraum rückläufig. Auf der anderen Seite wiesen Litauen (+15,5 %), Bulgarien (+12,3 %), Polen (+9,8 %), Malta (+9,5 %) und Rumänien (+9,0 %) die höchsten Arbeitskosten-Wachstumsraten in der EU auf.
Methodische Hinweise:
Dem Vergleich der Arbeitskosten in den EU-Mitgliedstaaten liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Hierbei sind unter anderem der öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen nicht enthalten.
Der Arbeitskostenindex misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenübergestellt. Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex genutzt werden, können zu Anpassungen der Zeitreihe der Wachstumsraten des Arbeitskostenindex führen.
In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der kalenderbereinigte Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen und Kalendereffekten unabhängig. In der aktuellen Corona-Krise kann es durch die zeitweise starken Rückgänge und Anstiege zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten und Zeitreihen zu den Arbeitskostenindizes nach Wirtschaftszweigen sind über die Tabelle 62421-0001 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
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