Sozialhilfeausgaben im Jahr 2021 um 6,5 % gestiegen
WIESBADEN (ots)
Im Jahr 2021 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 15,3 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machte wie im Vorjahr mehr als die Hälfte der insgesamt 15,3 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen im Jahr 2021 aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8,1 Milliarden Euro. Das waren 7,6 % mehr als im Vorjahr. Der erneut größte prozentuale Anstieg im Vorjahresvergleich war bei der Hilfe zur Pflege mit +10,0 % auf 4,7 Milliarden Euro zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt blieben mit knapp 1,2 Milliarden Euro in etwa auf Vorjahresniveau. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen knapp 1,3 Milliarden Euro und damit -4,2 % weniger als im Vorjahr.
Weitere Informationen:
Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (einschließlich Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Ferner sind Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB XII (seit dem Berichtsjahr 2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.
Methodische Hinweise:
Die Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II ("Hartz IV").
Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) werden nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach § 121 SGB XII erhoben, weil die entsprechenden Angaben im Rahmen der Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGB XII in Höhe von 100 % der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden.
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