Wohnkosten: 10,7 % der Bevölkerung galten 2021 als überbelastet
WIESBADEN (ots)
* Besonders hohe Überbelastung der Bevölkerung in Mieterhaushalten mit einem Anteil von 12,8 %
* Belastung durch Wohnkosten für Mieterhaushalte in Städten sowie in unterster Einkommensgruppe überdurchschnittlich hoch
* Nettokaltmieten im Juli 2022 um 1,7 % gegenüber Juli 2021 gestiegen
Für viele Millionen Menschen in Deutschland machen die monatlichen Ausgaben für Wohnen einen großen Teil der Lebenshaltungskosten aus. In aller Regel sind Ausgaben für Wohnen und vor allem Mieten monatliche Fixkosten, bei denen kaum oder nur wenig Einsparpotenzial besteht. Durchschnittlich 23,3 % ihres verfügbaren Einkommens mussten Haushalte im Jahr 2021 für die Wohnkosten aufbringen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Liegt die Wohnkostenbelastung, also der Anteil des für die Wohnkosten aufgewendeten verfügbaren Haushaltseinkommens, bei mehr als 40 %, gelten Haushalte als überbelastet. Im vergangenen Jahr traf dies auf 10,7 % der Bevölkerung zu.
Bevölkerung in Mieterhaushalten muss größeren Teil ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden als Eigentümerhaushalte
Betrachtet man nur die Bevölkerung in Haushalten, die zur Miete wohnen, ist die Belastung durch Wohnkosten noch größer. Im Jahr 2021 galten 12,8 % der Bevölkerung in Mieterhaushalten als überbelastet. Der durchschnittliche Anteil des verfügbaren Haushaltseinkommens, der in dieser Gruppe für Wohnkosten aufgewendet werden musste, lag bei 27,6 %.
Einpersonenhaushalte und Alleinerziehende mit höchster Wohnkostenbelastung 2021
Wer im Jahr 2021 in einem Einpersonenhaushalt zur Miete wohnte, hatte durchschnittlich die höchste Wohnkostenbelastung. Mehr als ein Drittel ihres verfügbaren Einkommens (35,4 %) gaben diese Einpersonenhaushalte im Schnitt für Wohnkosten aus. Fast jede beziehungsweise jeder vierte der alleinlebenden Mieterinnen und Mieter (24,7 %) musste für die Wohnkosten sogar mehr als 40 % des verfügbaren Einkommens aufwenden und galt somit als überbelastet.
Eine überdurchschnittlich hohe Wohnkostenbelastung hatten mit 30,7 % im Jahr 2021 auch alleinerziehende Mieterinnen und Mieter mit mindestens einem Kind. Dagegen gaben zwei Erwachsene ohne Kinder (23,7 %) und zwei Erwachsene mit Kindern (24,1 %), die zur Miete wohnten, durchschnittlich den geringsten Anteil am verfügbaren Einkommen für Wohnkosten aus.
Menschen in unterster Einkommensgruppe und in Städten am stärksten durch Wohnkosten belastet
Noch deutlicher unterscheidet sich die Wohnkostenbelastung der Menschen in Mieterhaushalten, wenn man fünf gleich große Einkommensgruppen bildet (sogenannte Einkommensquintile). Das nach Einkommen unterste Fünftel aller Mieterhaushalte gab im Jahr 2021 demnach durchschnittlich 42,6 % des verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aus. Mehr als ein Drittel der Mieterinnen und Mieter (36,2 %) in der untersten von fünf Einkommensgruppen lebte in einem als überbelastet geltenden Haushalt.
Wie stark die Wohnkosten für die betroffenen Mieterhaushalte ins Gewicht fallen, variiert auch je nachdem, wie dicht besiedelt der entsprechende Wohnort ist. So war die Wohnkostenbelastung im Jahr 2021 mit durchschnittlich 28,6 % in Städten am größten. In ländlichen Gebieten mussten demgegenüber im Schnitt lediglich 24,9 % des verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten aufgebracht werden.
Nettokaltmieten in den vergangenen Jahren stetig erhöht
Die Entwicklung der Mietpreise hat Auswirkungen auf die Wohnkostenbelastung. Aktuell ist die Teuerung der Nettokaltmieten im Vergleich zu den hohen Preissteigerungen in vielen Bereichen und im Vergleich zur Gesamtteuerung moderat. Binnen Jahresfrist erhöhten sich im Juli 2022 die Nettokaltmieten im Durchschnitt um 1,7 %, die Verbraucherpreise insgesamt stiegen um 7,5 %. Dennoch haben sich die Nettokaltmieten über die vergangenen Jahre tendenziell stetig erhöht, im Zeitraum von 2015 bis 2021 um 8,5 %. Die Nettokaltmiete ist eine bedeutende Verbrauchsausgabe, da sie einen sehr großen Teil des Haushaltsbudgets ausmacht, und ist damit in der Kasse der privaten Haushalte deutlich spürbar. Bei einer angenommenen Nettokaltmiete von 1 000 Euro liegt der monatliche Mehrbetrag durch die aktuelle Teuerungsrate durchschnittlich bei 17 Euro und summiert sich über das Jahr hinweg auf über 200 Euro.
Die Preisentwicklung im Bereich Wohnen umfasst allerdings mehr als nur die Nettokaltmiete, zur sogenannten "Warmmiete" gehören auch verschiedene Wohnungsnebenkosten. Die Teuerungen hierfür fallen deutlich stärker aus und betreffen nicht nur die Personen, die zur Miete wohnen. So verteuerten sich die Wohnungsnebenkosten im Juli 2022 um 2,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat.
Der Preisanstieg für die Haushaltsenergie lag bei +42,9 % im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat, darunter verteuerten sich Heizöl mit +102,6 % und Erdgas mit +75,1 %. Der Preisanstieg bei Strom lag im Juli 2022 bei +18,1 %. Auch für Reparaturen und Instandhaltung stiegen die Preise mit +14,4 % binnen Jahresfrist deutlich.
Deutschland mit hohem Mieteranteil im EU-Vergleich
Insbesondere in Deutschland sind vergleichsweise viele Menschen von der Entwicklung der Mietpreise betroffen. Im Jahr 2021 wohnte hierzulande mehr als jeder zweite Mensch (50,5 %) zur Miete. In den vergangenen Jahren hatte Deutschland im EU-Vergleich stets einen sehr hohen Anteil von Mieterinnen und Mietern an der Gesamtbevölkerung. In einigen Ländern wie Österreich (45,8 %) und Dänemark (40,8 %) gibt es vergleichbare Anteile in der Bevölkerung, die zur Miete wohnen. Auch hier kommt der Preisentwicklung der Nettokaltmieten bei der Inflationsmessung daher eine besondere Rolle zu.
Methodische Hinweise
Die Angaben zum Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen für die Gesamtbevölkerung stammen aus der Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC). Es handelt sich um Erstergebnisse für das Jahr 2021. Diese Erhebung ist seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.
Der Begriff Wohnkosten bezeichnet die monatlichen Kosten, die mit dem Recht des Haushalts auf Wohnen in der Wohnung verbunden sind (bei Eigentümer/-innen: Grundsteuer; bei Mieter/-innen: Mietzahlungen). Die Nebenkosten (Wasser, Elektrizität, Gas und Heizung), die sich aus der tatsächlichen Nutzung der Wohnung ergeben, sind ebenfalls berücksichtigt. Außerdem sind enthalten: Ausgaben für die Instandhaltung der Wohnung beziehungsweise des Hauses, Hypothekenzinsen (bei Eigentümer/-innen), Versicherungsbeiträge (bei Eigentümer/-innen; bei Mieter/-innen, falls diese die Kosten tragen) und weitere Kosten wie zum Beispiel für Müllabfuhr und Straßenreinigung.
Bei den ausgewiesenen durchschnittlichen Anteilen der Wohnkosten werden möglicherweise vom Haushalt erhaltene wohnungsbezogene Transferleistungen noch nicht abgezogen. Als überbelastet wird ein Haushalt hingegen nur kategorisiert, wenn auch nach Abzug erhaltener Zuschüsse, wie z. B. des Wohngeldes, noch mehr als 40 % des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Wohnkosten aufgewendet werden müssen.
Auch bei alleiniger Betrachtung der Mieterhaushalte sollte der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen nicht mit der sogenannten Mietbelastungsquote verwechselt werden. Die Mietbelastungsquote eines Haushalts bezeichnet den Anteil am Haushaltsnettoeinkommen, der für die Bruttokaltmiete aufgebracht werden muss. Das heißt, anders als bei der Wohnkostenbelastung, werden für diese Quote die warmen Nebenkosten für Heizung und Warmwasser an den/die Vermieter/-in sowie weitere Kosten, die nicht an den/die Vermieter/-in gezahlt werden, nicht berücksichtigt. Außerdem beruht die durch das Statistische Bundesamt veröffentlichte Mietbelastungsquote auf einer anderen Datenbasis als die Zahlen zur Belastung durch Wohnkosten. Sie wird aus der vierjährigen Zusatzerhebung zur Wohnsituation über die gesamte Stichprobe des Mikrozensus berechnet.
Die Erhebung der Nettokaltmieten in Deutschland ist Teil der Verbraucherpreisstatistik und basiert auf einer Stichprobenerhebung (Zufallsstichprobenverfahren siehe Qualitätsbericht).
Bei der Berechnung der Preisindizes für die Nettokaltmieten wird zudem die Regionalität berücksichtigt durch die Gewichtung für unterschiedliche Kreistypen. Ebenso werden seit 2015 (mit der letzten Revision 2018) nicht nur unterschiedliche Kreistypen, sondern auch unterschiedliche Vermietertypen in der Berechnung einbezogen und gewichtet.
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