Umsatz im Dienstleistungsbereich im August 2022 um 0,5 % höher als im Vormonat
WIESBADEN (ots)
Umsatz im Dienstleistungsbereich, August 2022 (vorläufig, kalender- und saisonbereinigt)
+0,5 % zum Vormonat (real)
+0,1 % zum Vormonat (nominal)
+11,5 % zum Vorjahresmonat (real)
+15,1 % zum Vorjahresmonat (nominal)
Der Dienstleistungssektor in Deutschland (ohne Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) hat im August 2022 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 0,5 % und nominal (nicht preisbereinigt) 0,1 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im Juli 2022. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2021 verzeichnete der Dienstleistungsbereich ein Umsatzplus von real 11,5 % und nominal 15,1 %.
Kreuzfahrtbranche mit Umsatzrückgang nach Rekordzuwächsen im Vormonat
Nachdem die stark von der Corona-Krise betroffene Kreuzfahrtbranche im Juli 2022 einen Rekordumsatz erzielte und damit erstmalig seit dem Beginn der Corona-Pandemie wieder das Vorkrisenniveau erreichte, sank der reale Umsatz im August 2022 gegenüber dem Juli 2022 um 6,0 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2021 hat sich der Umsatz dennoch nahezu verdreifacht (+196,6 %). Gegenüber August 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, stieg der Umsatz um 12,0 % und lag damit weiterhin über dem Vorkrisenniveau.
Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr mit Umsatzrückgang
Im August 2022, dem letzten Geltungsmonat des 9-Euro-Tickets, sanken die realen Umsätze im Eisenbahnfernverkehr gegenüber dem Vormonat Juli 2022 um 2,2 %. Im Vergleich zum August 2021 stiegen die realen Umsätze im Bahnfernverkehr jedoch um 55,3 %. Gegenüber dem von der Corona-Pandemie unbeeinflussten August 2019 betrug der reale Umsatzzuwachs 39,6 %.
Methodische Hinweise:
Im Berichtsmonat Juli 2022 wurde der bisher gültige Berichtskreis durch eine neu-gezogene Stichprobe unter den Dienstleistungsunternehmen aktualisiert. Im Gastgewerbe, als Teil des Dienstleistungsbereichs, erfolgte dies im Berichtsmonat August 2022. In diesem Wirtschaftsbereich wurde außerdem die Methodik der Stichprobenziehung an die Methodik im Dienstleistungsbereich angepasst. Die neuen Stichproben wurden rückwirkend ab dem Berichtsmonat Januar 2021 ergebniswirksam. Dadurch können bei den Ergebnissen ab Januar 2021 größere Revisionen auftreten.
Ab dem Berichtsmonat Juli 2022 werden alle in der Pressemitteilung angeführten Veränderungsraten basierend auf kalender- und saisonbereinigten Daten berechnet.
In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen und Kalendereffekten unabhängig. In der Corona-Krise und im Zuge des Kriegs in der Ukraine kann es aktuell zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen.
Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen über den Dienstleistungsproduktionsindex und das Datenangebot in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 47414) sind in den ausführlichen methodischen Erläuterungen und im Qualitätsbericht zur Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich verfügbar. Weitere Ergebnisse ergänzend zur Pressemitteilung bietet die Themenseite "Dienstleistungen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Das Statistische Bundesamt berücksichtigt verspätete Mitteilungen der befragten Erhebungseinheiten und aktualisiert deshalb monatlich die ersten nachgewiesenen Ergebnisse. Die Revisionstabellen geben Auskunft über die Auswirkungen der Aktualisierungen auf die Ergebnisse.
Die zur Preisbereinigung der nominalen Umsatzindizes verwendeten Preisindizes werden quartalsweise veröffentlicht und rückwirkend revidiert. Zudem werden sie am aktuellen Rand mittels linearer Interpolation fortgeschrieben. Dies kann insgesamt dazu führen, dass die Revisionen der realen Umsatzindizes vierteljährlich höher ausfallen können als in den restlichen Berichtsmonaten.
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