Statistisches Bundesamt: Zur Europawahl 2004: Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Wiesbaden (ots)
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können im Ausland lebende Deutsche unter folgenden Voraussetzungen an der 6. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 13. Juni 2004 teilnehmen:
1. Deutsche, die in einem Mitgliedstaat des Europarates leben, können an der bevorstehenden Europawahl teilnehmen, wenn sie
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, - am Wahltag (13. Juni 2004) das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, - nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten des Europarates: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Republik Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern.
Deutsche, die am Wahltag (13. Juni 2004) seit mindestens drei Monaten in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben, sind auch dann wahlberechtigt, wenn sie nach dem 23. Mai 1949 nicht mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben.
Diese Wahlberechtigten können entscheiden, ob sie im Wohnsitzmitgliedstaat oder in der Bundesrepublik Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen. Allerdings darf jeder von seinem Stimmrecht bei der Europawahl nur einmal Gebrauch machen. Wer als Deutscher im Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen will, sollte sich wegen näherer Informationen bitte an die in seinem Wohnsitzmitgliedstaat zuständigen Stellen wenden.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich. Nach dem Beitrittsvertrag und dessen Ratifizierung in den Beitrittsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden voraussichtlich zum 1. Mai 2004 folgende Länder Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
2. Deutsche, die nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und auch nicht in einem anderen Mitgliedstaat des Europarates leben, können an der Europawahl 2004 teilnehmen, wenn am Wahltag nicht mehr als fünfundzwanzig Jahre seit ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland verstrichen sind und sie die übrigen oben erwähnten Voraussetzungen erfüllen.
3. Deutsche, die im Ausland leben und die unter 1. oder 2. genannten Voraussetzungen erfüllen und in Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden; zugleich muss der Deutsche an Eides statt versichern, dass er wahlberechtigt ist.
Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur Europawahl 2004 können angefordert werden
- bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, - beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn Telefon: 49(0)1888/644-8518 Telefax: 49(0)1888/644-8977 E-Mail: bundeswahlleiter-bonn@destatis.de oder - bei den Kreiswahlleitern in Deutschland.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsvordrucke in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
Der Bundeswahlleiter hat das Antragsformular (pdf-Datei) auch als Download unter www.bundeswahlleiter.de im Bereich "Service für Auslandsdeutsche" zur Verfügung gestellt.
4. Der im Ausland lebende wahlberechtigte Deutsche muss mit dem Formular jeweils für sich gesondert die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit seiner eidesstattlichen Versicherung, wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der er vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet war, senden.
Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor der Wahl, d.h. spätestens am 23. Mai 2004, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.
5. Der wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhält nach seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung - ca. einen Monat vor dem Wahltag - die für seine Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt. Der Wähler muss dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag seinen Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie in dem verschlossenen amtlichen Wahlumschlag seinen Stimmzettel der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 13. Juni 2004, bis zum Ende der Wahlzeit (vorgesehen ist 18.00 Uhr) eingeht.
6. Deutsche im Ausland, die an der Europawahl am 13. Juni 2004 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche im Ausland hin. Daneben sollten aber Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Europawahl 2004 aufmerksam machen.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen zu den vorstehenden Ausführungen: Sollten Sie auch während Ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sein, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen. Ein Wahlberechtigter, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht unter anderem dann durch Briefwahl ausüben, wenn er sich am Wahltag aus einem wichtigen Grund (z. B. Auslandsaufenthalt) außerhalb seines Wahlbezirks aufhält. Für die Wahrnehmung der Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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