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Statistisches Bundesamt: Zur Europawahl 2004: Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Wiesbaden (ots)

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können im
Ausland lebende Deutsche unter folgenden Voraussetzungen an der 6.
Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der
Bundesrepublik Deutschland am 13. Juni 2004 teilnehmen:
1. Deutsche, die in einem Mitgliedstaat des Europarates leben,
können an der bevorstehenden Europawahl teilnehmen, wenn sie
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
   - am Wahltag (13. Juni 2004) das achtzehnte Lebensjahr vollendet
     haben,
   - nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in
     der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
   - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten
des Europarates: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien,
Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Republik Moldau,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien und
Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
Türkei, Ukraine, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern.
Deutsche, die am Wahltag (13. Juni 2004) seit mindestens drei
Monaten in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
eine Wohnung innehaben, sind auch dann wahlberechtigt, wenn sie nach
dem 23. Mai 1949 nicht mindestens drei Monate in der Bundesrepublik
Deutschland gewohnt haben.
Diese Wahlberechtigten können entscheiden, ob sie im
Wohnsitzmitgliedstaat oder in der Bundesrepublik Deutschland an der
Europawahl teilnehmen wollen. Allerdings darf jeder von seinem
Stimmrecht bei der Europawahl nur einmal Gebrauch machen. Wer als
Deutscher im Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen will,
sollte sich wegen näherer Informationen bitte an die in seinem
Wohnsitzmitgliedstaat zuständigen Stellen wenden.
Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten
der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich,
Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich. Nach dem
Beitrittsvertrag und dessen Ratifizierung in den Beitrittsländern und
Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden voraussichtlich zum 1.
Mai 2004 folgende Länder Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,
Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
2. Deutsche, die nicht in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union und auch nicht in einem anderen Mitgliedstaat des
Europarates leben, können an der Europawahl 2004 teilnehmen, wenn am
Wahltag nicht mehr als fünfundzwanzig Jahre seit ihrem Fortzug aus
der Bundesrepublik Deutschland verstrichen sind und sie die übrigen
oben erwähnten Voraussetzungen erfüllen.
3. Deutsche, die im Ausland leben und die unter 1. oder 2.
genannten Voraussetzungen erfüllen und in Deutschland an der
Europawahl teilnehmen wollen, müssen sich rechtzeitig in das
Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland
eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem
besonderen Formular beantragt werden; zugleich muss der Deutsche an
Eides statt versichern, dass er wahlberechtigt ist.
Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur
Europawahl 2004 können angefordert werden
- bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland, - beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift
Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt,
Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn Telefon:
49(0)1888/644-8518 Telefax: 49(0)1888/644-8977 E-Mail: 
bundeswahlleiter-bonn@destatis.de oder - bei den Kreiswahlleitern in
Deutschland.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige,
Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können
sich für ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsvordrucke in der
erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.
Der Bundeswahlleiter hat das Antragsformular (pdf-Datei) auch als
Download unter www.bundeswahlleiter.de im Bereich "Service für
Auslandsdeutsche" zur Verfügung gestellt.
4. Der im Ausland lebende wahlberechtigte Deutsche muss mit dem
Formular jeweils für sich gesondert die Eintragung in das
Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit seiner
eidesstattlichen Versicherung, wahlberechtigt zu sein, an die
Gemeinde, in der er vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik
Deutschland zuletzt gemeldet war, senden.
Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor der
Wahl, d.h. spätestens am 23. Mai 2004, bei der zuständigen Stelle in
Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten
deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.
5. Der wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhält nach seiner
Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung - ca.
einen Monat vor dem Wahltag - die für seine Briefwahl erforderlichen
Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag,
Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt. Der Wähler
muss dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag seinen
Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie in dem
verschlossenen amtlichen Wahlumschlag seinen Stimmzettel der Stelle,
die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 13. Juni 2004, bis zum
Ende der Wahlzeit (vorgesehen ist 18.00 Uhr) eingeht.
6. Deutsche im Ausland, die an der Europawahl am 13. Juni 2004 in
Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des
Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig
handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in
der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche im
Ausland hin. Daneben sollten aber Familienangehörige oder Freunde,
die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die
Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden
Angehörigen, Freunde und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und
Formalien zur Teilnahme an der Europawahl 2004 aufmerksam machen.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen zu den vorstehenden
Ausführungen: Sollten Sie auch während Ihres Aufenthalts im Ausland
weiterhin in Deutschland gemeldet sein, werden Sie von Amts wegen in
das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen. Ein
Wahlberechtigter, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann
sein Wahlrecht unter anderem dann durch Briefwahl ausüben, wenn er
sich am Wahltag aus einem wichtigen Grund (z. B. Auslandsaufenthalt)
außerhalb seines Wahlbezirks aufhält. Für die Wahrnehmung der
Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich die
Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die Schriftform gilt
auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch
sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als
gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz Christoph Herbertz,
Telefon: (0611) 75-2345,
E-Mail:  bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext
Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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