Inflationsrate im April 2023 voraussichtlich +7,2 %
WIESBADEN (ots)
Verbraucherpreisindex, April 2023:
+7,2 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,4 % zum Vormonat (vorläufig)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, April 2023:
+7,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,6 % zum Vormonat (vorläufig)
Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2023 voraussichtlich +7,2 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Damit ist die Inflationsrate im April 2023 erneut rückläufig (März 2023: +7,4 % und Februar 2023: +8,7 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber März 2023 voraussichtlich um 0,4 %.
Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und haben die Inflationsrate erheblich beeinflusst. Im April 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +17,2 % weiterhin überdurchschnittlich. Der Anstieg der Energiepreise lag im April 2023 mit +6,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat, wie schon im März 2023 mit +3,5 %, erneut unterhalb der Veränderungsrate des Gesamtindex. Gegenüber dem hohen Indexstand im April 2022 liegt ein Basiseffekt vor, nachdem im Zuge des russischen Überfalls auf die Ukraine die Energiepreise stark gestiegen waren. Daneben tragen auch die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, die im Verbraucherpreisindex abgebildet werden, zur aktuellen Abschwächung der Energiepreisentwicklung bei.
Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:
Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.
Methodische Hinweise:
Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte die Umstellung des Verbraucherpreisindex von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Über die Revision informiert ein ausführliches Hintergrundpapier, das im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar ist.
Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.
Weitere Informationen:
Die endgültigen Ergebnisse für April 2023 werden am 10. Mai 2023 veröffentlicht.
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