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Aufstiegs-BAföG 2022: Milliardengrenze beim Fördervolumen erstmals überschritten

WIESBADEN (ots)

  • Förderbetrag 8 % höher als im Vorjahr
  • 78 % der in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden weiter am häufigsten gefördert

Im Jahr 2022 wurde erstmals mehr als eine Milliarde Euro im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder Aufstiegs-BAföG) ausgezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg das Fördervolumen gegenüber dem Vorjahr um 75 Millionen Euro oder 8 % auf 1 027 Millionen Euro. Dabei blieb die Zahl der geförderten Personen mit 192 000 nahezu unverändert. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Aufstiegs-BAföG wesentliche Einnahmequelle für die meisten in Vollzeitform Geförderten

74 000 geförderte Personen machten im Jahr 2022 ihre Fortbildung in Teilzeit. Von den 118 000 in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden bezogen 78 % (92 000 Personen) außer den Einkünften durch das Aufstiegs-BAföG keinerlei Einkommen. 16 % der in Vollzeitform Geförderten verfügten mit einem Jahreseinkommen unter 5 000 Euro nur über ein geringes Einkommen. Damit war das Aufstiegs-BAföG bei der überwiegenden Zahl der Teilnehmenden in Vollzeitform die wesentliche Einnahmequelle.

Zuschüsse finanzieren vor allem den Lebensunterhalt, Darlehen vor allem Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Rund 865 Millionen Euro und damit 84 % der Förderleistungen entfielen 2022 auf Zuschüsse und rund 162 Millionen Euro beziehungsweise 16 % auf bewilligte Darlehen, von denen 115 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden. Der Großteil der Darlehen (106 Millionen Euro) wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren an die Geförderten überwiesen.

Die Zuschüsse wurden insbesondere zur Finanzierung des Lebensunterhalts (680 Millionen Euro) ausgezahlt. Mit dem 4. AFBG-Änderungsgesetz war der Zuschussanteil des Unterhaltsbeitrags ab dem 1. August 2020 von 50 % auf 100 % gestiegen. Das bedeutet, dass seitdem nicht nur höchstens die Hälfte, sondern je nach sonstigen Einkünften der Geförderten auch der gesamte Lebensunterhalt mit dem Ausftiegs-BAföG finanziert werden kann. Bezuschusst wurden ferner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 148 Millionen Euro.

Erzieherinnen und Erzieher profitieren weiter am stärksten vom Aufstiegs-BAföG

Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG standen 2022 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erziehenden. Deren Zahl stieg gegenüber 2021 um 11 % auf 55 400 Geförderte. Gegenüber dem Vorjahr stieg dabei die Zahl der männlichen Erziehenden von 8 600 auf 9 700 Personen. Die Geförderten dieser Berufsgruppe profitierten noch von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch die beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG ermöglicht wurden, als dies früher nach dem Schüler-BAföG der Fall war. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten 2022 die Berufe Industriemeister/-in Metall mit 9 600 Geförderten und Wirtschaftsfachwirt/-in mit 9 500 Geförderten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (21421) abgerufen werden.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite "Bildungsindikatoren" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Bildungsstatistik
Telefon: +49 611 75 3737
www.destatis.de/kontakt

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