Statistisches Bundesamt: Europawahl 2004: Ablauf der Antragsfrist für Deutsche im Ausland am 23. Mai 2004
Wiesbaden (ots)
Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass wegen der längeren Postlaufzeiten im internationalen Postverkehr Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von deutschen Staatsangehörigen im Ausland, die bei der Europawahl am 13. Juni 2004 in Deutschland wählen wollen, baldmöglichst angefordert werden müssen.
Auch für diejenigen Deutschen im Ausland, die bereits bei einer vorhergehenden Europawahl einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben, ist für die Europawahl 2004 erneut ein entsprechender Antrag erforderlich. Die ausgefüllten Anträge müssen spätestens bis zum 23. Mai 2004 bei der Gemeinde, in welcher der Betreffende vor seinem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet war, eingegangen sein, damit seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgen kann.
Der Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden; zugleich muss die bzw. der Deutsche an Eides statt versichern, dass sie bzw. er wahlberechtigt ist. Die Antragsformulare können als Papiervordruck angefordert werden
- bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
- beim Bundeswahlleiter unter der Anschrift
Datenerfassung für den Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn Telefon: 49(0)1888/644-8518 Telefax: 49(0)1888/644-8977 E-Mail: bundeswahlleiter-bonn@destatis.de
oder
- bei den Kreiswahlleitern in Deutschland. Außerdem stellt der Bundeswahlleiter das Antragsformular auch als Download (pdf-Datei) unter
www.bundeswahlleiter.de
im Bereich "Service für Auslandsdeutsche" zur Verfügung. Das Antragsformular muss dann vom Antragsteller ausgedruckt und - persönlich unterschrieben - nach Deutschland an die zuständige Gemeindebehörde geschickt werden.
Ein solcher Antrag ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Betreffende noch bei einem Einwohnermeldeamt in Deutschland gemeldet ist.
Wer auf diese Weise in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält ohne weitere Anforderung - frühestens einen Monat vor dem Wahltag - die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt über die Briefwahl) übersandt. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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