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Statistisches Bundesamt

83 % der Personen mit Blue Card leben nach fünf Jahren weiterhin in Deutschland

WIESBADEN (ots)

  • Von 2012 bis 2022 erhielten fast 200 000 Personen eine Blue Card
  • Die meisten Blue Card-Inhaberinnen und -Inhaber kamen aus Indien
  • Höhere Verbleibquoten als bei internationalen Studierenden

Von 2012 bis 2022 haben nach einer Auswertung des Ausländerzentralregisters fast 200 000 akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erstmalig eine Blue Card erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten 83 % derjenigen, die diesen Aufenthaltstitel zwischen 2012 und 2017 erhielten, nach fünf Jahren weiterhin in Deutschland. Im Vergleich zu internationalen Studierenden (55 %) weisen Inhaberinnen und Inhaber einer Blue Card nach fünf Jahren somit eine höhere Verbleibquote auf. Die Blue Card beziehungsweise Blaue Karte EU wurde 2012 für akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten eingeführt.

Nach fünf Jahren besitzt der Großteil der Blue Card-Inhaberinnen und -Inhaber eine unbefristete Niederlassungserlaubnis

Knapp 68 900 Personen erhielten zwischen 2012 und 2017 erstmalig eine Blue Card. Die meisten von ihnen besaßen die indische Staatsangehörigkeit (22,4 %), gefolgt von Personen mit chinesischer (8,7 %) oder russischer (7,5 %) Staatsangehörigkeit.

Ein Großteil der Personen, die zwischen 2012 und 2017 erstmalig eine Blue Card erhalten haben, besaß nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (59,9 %). Weitere 11,3 % wurden eingebürgert, 9,0 % besaßen weiterhin eine Blue Card und 3,1 % besaßen einen anderen Aufenthaltstitel. 16,7 % lebten hingegen nicht mehr in Deutschland.

Rund ein Viertel der internationalen Studierenden besitzt nach zehn Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht

Im Vergleich zu Blue Card-Inhaberinnen und -Inhabern ist bei internationalen Studierenden die Verbleibquote geringer. Rund 219 600 internationale Studierende erhielten zwischen 2006 und 2012 erstmals einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in Deutschland. Die meisten von ihnen hatten die chinesische Staatsangehörigkeit (19,6 %). Darauf folgen Personen mit amerikanischer (6,9 %) und russischer (6,4 %) Staatsangehörigkeit.

Nach fünf Jahren lebten 55 % der ehemaligen internationalen Studierenden weiterhin in Deutschland, nach zehn Jahren waren es noch 46 %. Darunter stellten diejenigen mit einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis sowie Eingebürgerte die größte Gruppe unter den weiterhin in Deutschland lebenden ehemaligen Studierenden dar. Demnach hatte rund ein Viertel (24,8 %) der ursprünglich 219 600 Studierenden nach zehn Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht durch die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Niederlassungserlaubnis. Die zweitgrößte Gruppe bildeten Personen mit einem befristeten Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken (5,7 %).

Methodische Hinweise:

Im Rahmen der Einführung einer neuen Methodik für Verlaufsanalysen aus dem Ausländerzentralregister wurden die Ergebnisse zu internationalen Studierenden aus der Pressemitteilung Nr. 435 vom 12. Oktober 2022 revidiert. Die neue Methodik und revidierten Ergebnisse werden im August 2023 in einem Artikel in der Zeitschrift "WISTA - Wirtschaft und Statistik", Ausgabe 4/2023, vorgestellt. Die Anpassungen in der Methodik umfassen vor allem den Umgang mit Nachmeldungen, Antragstellungen und der Kategorie "Sonstige", wodurch die Verbleibquoten der damaligen Kohorte höher ausfallen. Für die Kohorte 2006 bis 2011 ergibt sich nach neuer Methodik nach fünf Jahren eine Verbleibquote von 54 % (zuvor: 48 %). Nach zehn Jahren liegt die Verbleibquote bei 45 % (zuvor 38 %).

Die Angaben beruhen auf einer Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters. Das Statistische Bundesamt erhält jährliche Registerauszüge mit Stichtag 31. Dezember für die statistische Aufbereitung. Seit dem Jahr 2006 können auf Grundlage der jährlichen Datenauszüge Verlaufsbetrachtungen durchgeführt werden. In der Verlaufsbetrachtung können jedoch unterjährige Veränderungen zwischen den Stichtagen nicht berücksichtigt werden.

Personen, die im Vorjahr mit einem Aufenthaltstitel registriert waren und im Folgejahr aus dem Register gelöscht wurden, gelten als eingebürgert. Dabei kann es sich in geringem Umfang auch um Korrekturen fehlerhafter Datensätze handeln.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Ausländer- und Integrationsstatistiken
Telefon: +49 611 75 4866
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
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Telefon: +49 611-75 34 44

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