Statistisches Bundesamt: Europawahl 2004: Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigung spätestens bis zum 23. Mai 2004
Wiesbaden (ots)
Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass alle Wahlberechtigten spätestens bis zum 23. Mai 2004 eine Wahlbenachrichtigung erhalten, auf der auch das Wahllokal angegeben ist, in dem sie am 13. Juni 2004 ihre Stimme abgeben können.
Die Teilnahme an der Europawahl 2004 setzt grundsätzlich die Eintragung in ein Wählerverzeichnis voraus. Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten eines Wahlbezirks zusammengefasst. Alle Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 9. Mai 2004, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren, werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen.
Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeindebehörden fünf Tage, und zwar in der Zeit vom 24. bis einschließlich 28. Mai 2004 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 23. Mai 2004 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sind, dennoch wahlberechtigt zu sein, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
Weitere Auskünfte erteilt: Heinz-Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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