Statistisches Bundesamt: Keine amtlichen Umschläge bei der Urnenwahl
Wiesbaden (ots)
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden nach entsprechender Änderung der wahlrechtlichen Vorschriften auch bei der Wahl der Abgeordneten zum 6. Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 13. Juni 2004 in den Wahllokalen bei der Urnenwahl - wie bundesweit erstmalig bei der Bundestagswahl 2002 - keine amtlichen Wahlumschläge mehr verwendet.
Um das Wahlgeheimnis zu wahren, muss der Wähler in der Wahlkabine seinen Stimmzettel, nachdem er ihn gekennzeichnet hat, in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser - seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder - seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass dessen Stimmabgabe erkennbar ist oder - seinen Stimmzettel mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.
Durch den Wegfall der Wahlumschläge wird für die Wähler der Vorgang der Stimmabgabe leichter, die Stimmen können schneller ausgezählt werden und die Gemeinden sparen die Kosten der Umschläge.
Weitere Auskünfte gibt: Heinz Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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