Statistisches Bundesamt: Europawahl 2004: Wahlrecht nur einmal ausüben
Wiesbaden (ots)
Gleiches Wahlrecht für alle - das kennzeichnet die moderne Demokratie. Der Bundeswahlleiter weist deshalb darauf hin, dass jeder Wahlberechtigte sich nur einmal an der Europawahl beteiligen kann. Dies gilt auch dann, wenn ein Wahlberechtigter mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten haben sollte. Dies kann ausnahmsweise vorkommen, wenn Wahlberechtigte unzutreffenderweise in Melderegistern verschiedener Gemeinden geführt werden.
Zur Wahrung der demokratischen Gleichheit gibt es strafrechtliche Sicherungen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, muss nach Paragraf 107a Abs. 1 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Auch der Versuch einer solchen Tat ist strafbar. Danach würde sich strafbar machen, wer bei der Europawahl mehrfach wählt.
Weitere Auskünfte gibt: Heinz-Christoph Herbertz, Telefon (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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