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Statistisches Bundesamt

3,5 % mehr versteuerte Zigaretten im Jahr 2024

WIESBADEN (ots)

  • Menge der versteuerten Zigaretten steigt erstmals seit 2019
  • Absatz von Wasserpfeifentabak nach Aufhebung der Packungshöchstmenge im 2. Halbjahr 2024 gegenüber dem 1. Halbjahr 2024 nahezu vervierfacht
  • Absatz von Tabak-Substituten nimmt im Vorjahresvergleich um 3,5 % zu

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 66,2 Milliarden Zigaretten versteuert, das waren 3,5 % oder 2,2 Milliarden mehr als im Jahr 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden damit im Jahr 2024 erstmals seit 2019 wieder mehr Zigaretten versteuert als im Vorjahr. Im langfristigen Vergleich zum Jahr 1991 (146,5 Milliarden) ging der Zigarettenabsatz allerdings um mehr als die Hälfte zurück. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag im Jahr 2024 bei 784 Zigaretten (1991: 1 831). Die Menge des versteuerten Tabak-Feinschnitts erhöhte sich 2024 gegenüber dem Vorjahr um 6,7 % auf 25 152 Tonnen. Der Absatz von Zigarren und Zigarillos stieg um 0,2 % auf 2,3 Milliarden Stück. Das Absatzplus bei Zigaretten und Feinschnitt im Jahr 2024 hängt primär mit einem Vorzieheffekt zusammen: Durch die Tabaksteuererhöhung zum 1. Januar 2025 mussten die Produzenten bereits vorzeitig Steuerzeichen für die neuen Steuertarife beziehungsweise für im Jahr 2025 zum Verkauf vorgesehene Produkte bestellen.

Absatz von Wasserpfeifentabak steigt im Vorjahresvergleich um drei Viertel

Der Absatz von Wasserpfeifentabak belief sich im Jahr 2024 auf 1 274 Tonnen und stieg damit um drei Viertel (+75,1 %) gegenüber dem Vorjahr. Dabei stieg der Absatz nach der Aufhebung der Packungshöchstmenge von 25 Gramm für Kleinverkaufspackungen zum 1. Juli 2024 deutlich an: Während im 1. Halbjahr 2024 nur 259 Tonnen Wasserpfeifentabak versteuert wurden, vervierfachte sich die Absatzmenge im 2. Halbjahr 2024 gegenüber der ersten Jahreshälfte nahezu (+291,3 %) auf 1 015 Tonnen. Seit dem Inkrafttreten der geänderten Tabaksteuerverordnung zum 1. Juli 2024 sind für Wasserpfeifentabak wieder alle Packungsgrößen zulässig, die zwei Jahre zuvor eingeführte Packungshöchstmenge von 25 Gramm wurde aufgehoben. Im Unterschied zum Wasserpfeifentabak sank der Absatz von klassischem Pfeifentabak im Jahr 2024 mit 314 Tonnen deutlich um 21,1 % gegenüber dem Vorjahr.

3,5 % mehr Tabak-Ersatzprodukte versteuert als im Vorjahr

Die Menge der im Jahr 2024 versteuerten Substitute für Tabakwaren (z. B. Liquids für E-Zigaretten bzw. Verdampfer) betrug 1,3 Millionen Liter. Damit war die abgesetzte Menge an Tabak-Substituten im Jahr 2024 um 3,5 % höher als im Jahr 2023.

Steuertarife: Wasserpfeifentabak und Liquids erst seit 2022 mit eigener Besteuerung

Für die unterschiedlichen Tabakprodukte beziehungsweise Substitute fallen nach dem Tabaksteuergesetz unterschiedliche Steuersätze an, die wiederum zu unterschiedlichen Zeitpunkten schrittweise erhöht werden. So wurde zum 1. Januar 2022 ein separater Steuertarif für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak eingeführt. Vorher wurden diese wie Pfeifentabak und somit niedriger versteuert. Für Liquids fiel ab 1. Juli 2022 erstmals Tabaksteuer an. Vorher waren Liquids nicht in der Statistik erfasst, weswegen hier noch keine längerfristigen Zeitvergleiche möglich sind. Die aktuelle Fassung des Tabaksteuergesetzes regelt die unterschiedlichen Steuertarife bis zum Jahr 2027.

Weitere Informationen:

Ausführliche Ergebnisse und lange Zeitreihen sind über die Tabellen 73411 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Verbrauchsteuern,
Telefon: +49 611 75 4133,
www.destatis.de/kontakt

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