Alle Storys
Folgen
Keine Story von Statistisches Bundesamt mehr verpassen.

Statistisches Bundesamt

Gender Pay Gap sinkt 2024 im Vergleich zum Vorjahr von 18 % auf 16 %

WIESBADEN (ots)

  • Unbereinigter Gender Pay Gap geht so stark zurück wie noch nie seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006
  • Bereinigter Gender Pay Gap dagegen unverändert bei 6 %

Frauen haben im Jahr 2024 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten Frauen mit 22,24 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (26,34 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 Prozentpunkte. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. Dabei ging der unbereinigte Gender Pay Gap in den westlichen und östlichen Bundesländern gleichermaßen um 2 Prozentpunkte zurück. Damit blieb der unbereinigte Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern im Osten weiterhin deutlich kleiner als im Westen: Im Osten lag er im Jahr 2024 bei 5 % und im Westen bei 17 %.

Bruttomonatsverdienste stiegen bei Frauen stärker als bei Männern

Der Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gaps ist vor allem auf die stärkere Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Frauen zurückzuführen. Im Jahr 2024 stiegen die Bruttomonatsverdienste der Frauen gegenüber 2023 um rund 8 % von durchschnittlich 2 633 Euro auf 2 851 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg schwächer um rund 5 % von 3 873 Euro auf 4 078 Euro. Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeiten von Frauen und Männern erhöhten sich nur geringfügig. Sowohl Frauen als auch Männer arbeiteten im Jahr 2024 mit 122 beziehungsweise 149 Stunden im Durchschnitt etwa eine Stunde mehr pro Monat als im Jahr 2023.

Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6 % weniger pro Stunde

Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 63 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,58 Euro des Verdienstunterschieds von 4,10 Euro. Im Jahr 2023 waren noch 24 % der Verdienstlücke (1,06 Euro) darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen tätig sind. 2024 sank dieser Anteil auf 21 % (0,87 Euro). Das könnte darauf hindeuten, dass Frauen inzwischen verstärkt in besser bezahlten Berufen und Branchen arbeiten. Ein weiterer Faktor, um den Verdienstunterschied zu erklären, ist der Beschäftigungsumfang: Frauen sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Dies macht rund 19 % des Verdienstunterschieds (0,79 Euro) aus. Etwa 12 % der Verdienstlücke (0,48 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 37 % des Verdienstunterschieds (1,52 Euro von 4,10 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2024 pro Stunde 6 % weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6 %, östliche Bundesländer: 8 %). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als "Obergrenze" für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap haben eine unterschiedliche Aussagekraft. Der unbereinigte Wert stellt die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wieder. Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden. Ein Erklärvideo im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verdeutlicht die Sinnhaftigkeit beider Indikatoren.

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind seit 2022 jährlich auf Basis der Verdiensterhebung möglich. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender Pay Gap basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die vierjährliche Verdienststrukturerhebung durch die monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Zwischen den Berichtsjahren 2021 und 2022 ist daher ein Zeitreihenbruch entstanden.

Berechnungsweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2024 handelt es sich dabei um den April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Wirtschaftszweig O ("Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung"). Zudem werden Unternehmen erst ab einer Größe von zehn Beschäftigten bei der Berechnung berücksichtigt. Weitere Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik "Häufig gestellte Fragen" auf der Themenseite "Gender Pay Gap" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden, ausführlich informieren auch die Artikel "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern" und "Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen - eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018" in der Zeitschrift "WISTA - Wirtschaft und Statistik" (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland einschließlich der Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer bieten die Tabellen auf der Themenseite "Verdienste und Verdienstunterschiede". Ergebnisse nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union bieten die Grafik auf der Themenseite "Europa in Zahlen" sowie die Eurostat-Datenbank. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite "Gleichstellungsindikatoren" verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum "Gender Pension Gap" (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Verdienste und Arbeitskosten,
Telefon: +49 611 75 3541
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
  • 13.02.2025 – 08:00

    Inflationsrate im Januar 2025 bei +2,3 % / Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln schwächt sich ab

    WIESBADEN (ots) - Verbraucherpreisindex, Januar 2025 +2,3 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt) -0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt) Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Januar 2025 +2,8 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt) -0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt) Die Inflationsrate in Deutschland - ...

  • 12.02.2025 – 08:00

    8,0 Milliarden Euro Einnahmen aus Grundsteuer im 1. Halbjahr 2024

    WIESBADEN (ots) - - Grundsteueraufkommen 2023 gegenüber 2013 um 25,2 % auf 15,5 Milliarden Euro gestiegen - Anteil der Grundsteuer an Gemeindesteuern insgesamt gesunken auf 11 % im Jahr 2023 - Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz im Ländervergleich mit den größten Zuwächsen seit 2013 Im 1. Halbjahr 2024 haben die Gemeinden 8,0 Milliarden Euro Grundsteuer eingenommen. Das waren 13 % der Gemeindesteuern, wie das ...

  • 11.02.2025 – 08:00

    Valentinstag: Pralinen im Jahr 2024 um 5,8 % teurer als im Vorjahr

    WIESBADEN (ots) - Klassische Valentinsgeschenke haben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher im vergangenen Jahr überdurchschnittlich stark verteuert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Valentinstag am 14. Februar mitteilt, haben sich die Preise für Pralinen 2024 gegenüber 2023 um 5,8 % erhöht. Für Speisen und Getränke in Restaurants, Cafés, Bars ...