Alle Storys
Folgen
Keine Story von Statistisches Bundesamt mehr verpassen.

Statistisches Bundesamt

Tarifverdienste im Jahr 2024 um 4,8 % gestiegen

WIESBADEN (ots)

  • Tarifliche Verdienste steigen erstmals seit 2020 stärker als Verbraucherpreise
  • Untere Leistungsgruppen profitieren besonders stark von Inflationsausgleichsprämien

Die Tarifverdienste in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen waren im Jahr 2024 um 4,8 % höher als im Vorjahr. Ohne Sonderzahlungen nahmen die Tarifverdienste im Jahr 2024 um 4,3 % zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt. Im selben Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 2,2 %. Damit stiegen die Tarifverdienste erstmals seit dem Jahr 2020 wieder stärker als die Verbraucherpreise. Der deutlich stärkere Anstieg der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen ist hauptsächlich auf die Zahlungen von Inflationsausgleichprämien sowie höhere Tarifabschlüsse zurückzuführen.

Hoher Anstieg der Tarifverdienste im Bereich "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen"

Die stärksten Anstiege der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen waren im Jahr 2024 in den Wirtschaftsabschnitten "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" (+9,0 %) und "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" (+5,4 %) zu verzeichnen. Dagegen fielen die Erhöhungen im Bereich "Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" (+2,7 %) sowie in den Bereichen "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" (+2,9 %) und "Information und Kommunikation" (+3,0 %) am geringsten aus. Ebenfalls unterdurchschnittlich entwickelten sich die tariflichen Verdienste im "Gastgewerbe" (+3,9 %). Die vergleichsweise geringe Veränderung im "Gastgewerbe" ist dabei auch im Zusammenhang mit dem hohen Anstieg im Jahr 2023 (+7,1 %) zu bewerten.

Untere Leistungsgruppen profitieren prozentual am meisten von Inflationsausgleichsprämien

Nachdem bereits im Jahr 2023 insbesondere die unteren Leistungsgruppen überproportional durch die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie bei der tariflichen Verdienstentwicklung profitierten, waren auch im Jahr 2024 ähnliche strukturelle Effekte durch die Auszahlung von Inflationsausgleichsprämien zu beobachten.

Neben den normalen Lohnerhöhungen sorgt die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämien sowohl unterjährig als auch auf das Jahr 2024 betrachtet für ein höheres Niveau des Tarifindex mit Sonderzahlungen. Da diese Prämien in der Regel als Festbetrag - unabhängig von der Leistungsstufe - ausgezahlt wurden, profitierten geringer Verdienende prozentual stärker von dieser steuerfreien, tariflich vereinbarten Sonderzahlung.

Methodische Hinweise:

Die Tarifindizes messen die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sind ein Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung sowie ein Orientierungsmaßstab, etwa in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen. Einen detaillierten Überblick über die Berechnung des Tarifindex bietet der Methodenbericht zum Tarifindex.

Für die Berücksichtigung im Tarifindex ist der Zeitpunkt der Zahlungswirksamkeit entscheidend, der im Tarifabschluss vereinbart ist. Damit sind beispielsweise die Erhöhungen aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Abschluss 22. April 2023), die zum 1. März 2024 ausgezahlt wurden (Pauschale von 200 Euro sowie Tarifsteigerung um 5,5 %, dabei insgesamt mindestens eine Steigerung um monatlich 350 Euro), nicht im Tarifindex 2023 abgebildet, sondern werden im 1. Quartal 2024 sichtbar.

Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Kontext der Vorjahresentwicklung zu betrachten. Beispielsweise können unterdurchschnittliche Entwicklungen im Jahr 2024 teilweise anhand von überdurchschnittlichen Entwicklungen im Jahr 2023 erklärt werden. Ebenfalls kann dies umgekehrt geschehen. Beim Index mit Sonderzahlungen sind teilweise auch Effekte von im Jahr 2023 ausgezahlten Inflationsausgleichsprämien maßgeblich.

Methodische Unterschiede zum Nominallohnindex können sich aus folgenden Faktoren ergeben:

  • Ein wesentlicher Faktor ist die unterschiedliche Abdeckung: Im Nominallohnindex werden die Verdienste aller Beschäftigten abgedeckt, während der Tarifindex auf die Entwicklung der in Tarifverträgen ausgehandelten Entgelte für tariflich Beschäftigte (ohne Auszubildende) beschränkt ist.
  • Eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich nur dann auf den Tarifindex aus, wenn dies eine formale Berücksichtigung in den tariflichen Abschlüssen findet. Das ist bei laufenden Tarifverträgen nicht immer der Fall, obwohl tatsächlich der Mindestlohn bezahlt wird. Individuelle Zulagen beziehungsweise Zuschläge werden beim Tarifindex im Gegensatz zum Nominallohnindex nicht abgebildet.
  • Ein weiterer Unterschied besteht in der Abbildung der gesetzlichen Inflationsausgleichsprämie im Index: Während diese beim Tarifindex den Sonderzahlungen zugeordnet ist, wird er beim Nominallohnindex im Bruttogehalt und damit auch in dem Nominallohnindex ohne Sonderzahlungen abgebildet.

Leistungsgruppen stellen eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach dem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes dar. Es wird zwischen den folgenden fünf Leistungsgruppen unterschieden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung,
  • herausgehobene Fachkräfte,
  • Fachkräfte,
  • angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
  • ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Weitere Informationen:

Die vollständigen Quartals- und Jahresergebnisse sind in der Datenbank GENESIS-Online Datenbank über die Tabellen "Vierteljährlicher Index der Tarifverdienste" (62221-0001) und (62221-0002) abrufbar, die Ergebnisse des monatlichen Index der Tarifverdienste über die Tabelle "Monatlicher Index der Tarifverdienste" (62231-0001).

Informationen zur tariflichen Inflationsausgleichsprämie bieten die Tabellen zum durchschnittlichen Auszahlungsbetrag sowie zu den Anspruchsberechtigten auf der Themenseite "Tarifverdienste, Tarifbindung" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort ist zudem eine Tabelle mit den Vorjahresveränderungsraten des Tarifindex nach einzelnen Wirtschaftsabschnitten verfügbar.

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Arbeitskosten, Tarifstatistik,
Telefon: +49 611 75 3541
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
Weitere Storys: Statistisches Bundesamt
  • 28.02.2025 – 08:00

    Importpreise im Januar 2025: +3,1 % gegenüber Januar 2024

    WIESBADEN (ots) - Importpreise, Januar 2025 +3,1 % zum Vorjahresmonat +1,1 % zum Vormonat Exportpreise, Januar 2025 +2,4 % zum Vorjahresmonat +0,7 % zum Vormonat Die Importpreise waren im Januar 2025 um 3,1 % höher als im Januar 2024. Dies war der stärkste Anstieg gegenüber dem Vorjahr seit Februar 2023 (ebenfalls +3,1 %). Im Dezember 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +2,0 % gelegen, im ...

  • 28.02.2025 – 08:00

    Unfallbilanz 2024: 59 Verkehrstote weniger als im Vorjahr

    WIESBADEN (ots) - - Zahl der Verletzten und der polizeilich erfassten Unfälle um 1 % gegenüber dem Vorjahr gesunken - Zahl der Schwerverletzten um 5 % gesunken Im Jahr 2024 sind in Deutschland 2 780 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 2 % oder 59 Todesopfer weniger als im Jahr 2023 (2 839 ...