Statistisches Bundesamt: 43% der Sozialhilfeausgaben für Eingliederung behinderter Menschen
Wiesbaden (ots)
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist die finanziell bedeutendste Hilfeart der Sozialhilfe. Im Jahr 2003 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes brutto insgesamt 10,9 Mrd. Euro für Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Bundessozialhilfegesetz aufgewendet. Nach Abzug der Einnahmen der Sozialhilfeträger vornehmlich Rückflüsse von anderen Sozialleistungsträgern betrugen die Nettoausgaben im Jahr 2003 für diese Hilfeart 9,6 Mrd. Euro. Dies sind 43% der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich dazu machten die Ausgaben (netto) für die Hilfe zum Lebensunterhalt (sog. Sozialhilfe im engeren Sinne) mit insgesamt 8,7 Mrd. Euro lediglich 39% der Sozialhilfeausgaben aus.
Seit Einführung des Bundessozialhilfegesetzes im Jahre 1962 sind die Ausgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen kontinuierlich gestiegen. In den vergangenen 10 Jahren haben sich die Ausgaben für diese Hilfeart nahezu verdoppelt: So betrugen die Bruttoausgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Jahr 1993 noch 5,7 Mrd. Euro.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umfasst medizinische, pädagogisch-schulische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen. Diese Leistungen werden von der Sozialhilfe erbracht, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist. Hierzu zählen beispielsweise heilpädagogische Maßnahmen für Kinder sowie Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen.
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ots-Originaltext Statistisches Bundesamt
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