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Statistisches Bundesamt: 43% der Sozialhilfeausgaben für Eingliederung behinderter Menschen

Wiesbaden (ots)

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
ist die finanziell bedeutendste Hilfeart der Sozialhilfe. Im Jahr
2003 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes brutto
insgesamt 10,9 Mrd. Euro für Leistungen zur Eingliederung behinderter
Menschen nach dem Bundessozialhilfegesetz aufgewendet. Nach Abzug der
Einnahmen der Sozialhilfeträger – vornehmlich Rückflüsse von anderen
Sozialleistungsträgern – betrugen die Nettoausgaben im Jahr 2003 für
diese Hilfeart 9,6 Mrd. Euro. Dies sind 43% der Sozialhilfeausgaben
insgesamt. Im Vergleich dazu machten die Ausgaben (netto) für die
Hilfe zum Lebensunterhalt (sog. „Sozialhilfe im engeren Sinne“) mit
insgesamt 8,7 Mrd. Euro lediglich 39% der Sozialhilfeausgaben aus.
Seit Einführung des Bundessozialhilfegesetzes im Jahre 1962 sind
die Ausgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
kontinuierlich gestiegen. In den vergangenen 10 Jahren haben sich die
Ausgaben für diese Hilfeart nahezu verdoppelt: So betrugen die
Bruttoausgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen im Jahr 1993 noch 5,7 Mrd. Euro.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umfasst
medizinische, pädagogisch-schulische, berufliche und soziale
Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohter
Menschen. Diese Leistungen werden von der Sozialhilfe erbracht, wenn
kein anderer Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.
Hierzu zählen beispielsweise heilpädagogische Maßnahmen für Kinder
sowie Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen.
Weitere Auskünfte gibt:	
Zweigstelle Bonn,
Andrea Wolff,
Telefon: (01888) 644-8164,
E-Mail:  sozialhilfe@destatis.de
ots-Originaltext
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Telefon: (0611) 75-3444
Email: presse@destatis.de

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