Zur Stimmabgabe für Wahlkreisbewerber
Wiesbaden (ots)
Zur Stimmabgabe für Wahlkreisbewerber einer Partei, die nicht zugleich auf einer Landesliste ihrer Partei kandidieren, stellt der Bundeswahlleiter zur Vermeidung von Missverständnissen klar:
In vielen Fällen kandidieren Bewerber einer Partei bei der bevorstehenden Bundestagswahl in einem Wahlkreis, ohne zusätzlich auf einer Landesliste ihrer Partei zu kandidieren. Wenn ein solcher Wahlkreisbewerber mit der Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis gewählt ist, werden die Zweitstimmen der Wähler, die ihm die Erststimme gegeben haben, uneingeschränkt für die Landesliste seiner Partei berücksichtigt.
Anders verhält es sich nach Paragraf 6 Absatz 1 Satz 2 Bundeswahlgesetz nur in den Fällen, in denen ein parteiunabhängiger Wahlkreisbewerber oder ein Wahlkreisbewerber, dessen Partei in dem betreffenden Land keine Landesliste aufgestellt hat, in einem Wahlkreis aufgrund der Erststimmen erfolgreich ist. In einem solchen Sonderfall bleiben die Zweitstimmen der Wähler, die mit ihrer Erststimme den erfolgreichen Wahlkreisbewerber gewählt haben, bei der Sitzverteilung nach den abgegebenen Zweitstimmen unberücksichtigt.
In den Medien sind in den vergangenen Tagen diese beiden Fallgestaltungen verschiedentlich nicht auseinander gehalten worden.
Weitere Auskünfte gibt: Heinz Christoph Herbertz, Telefon: (0611) 75-2345, E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
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