ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di begrüßt Novellierung des Energiesicherheitsgesetzes – Stadtwerke und Regionalversorger in den Blick nehmen
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass die Bundesregierung wegen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine mit der Novellierung des Energiesicherheitsgesetzes weitere Vorkehrungen gegen drohende Engpässe oder Ausfälle bei der Versorgung der Bevölkerung mit Energie treffen will. „Das Ziel muss die Versorgungssicherheit und die Vermeidung von Energieausfällen für private Haushalte sowie Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen sein“, sagte Christoph Schmitz, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands.
Zu den notwendigen Garanten der Versorgungssicherheit gehören dabei vor allem Stadtwerke und Regionalversorger. Über sie erfolgt die Versorgung von Bürgerinnen, Bürgern und Gewerbe mit Gas, Strom, Wärme und Kälte. „Stadtwerke und Regionalversorger müssen in die finanziellen Sicherungsmechanismen des Energiesicherheitsgesetzes umfassend einbezogen werden“, betonte Schmitz. „Beim jetzigen Stand des Gesetzentwurfs droht insbesondere bei der gasbasierten Wärmeversorgung und bei der vor allem kommunal praktizierten Erzeugung von Strom aus Gas im Rahmen der energieeffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), dass Preissteigerungen in der Beschaffung viele Stadtwerke finanziell überfordern oder gar in die Knie zwingen.“
Die regionalen Versorger und Stadtwerke hätten nach dem Preisanstieg im vergangenen Jahr und den zahlreichen Insolvenzen von Billiganbietern für hunderttausende Kundinnen und Kunden zusätzlich die Energieversorgung gesichert. „Gerade die Stadtwerke sind mit ihren Erzeugungsanlagen die tragenden Nahversorger von Strom und Wärme für die Menschen und die regionale Wirtschaft. Für sie muss deshalb im Energiesicherheitsgesetz ein entsprechender Schutzschirm vorgesehen werden“, sagte Schmitz.
V.i.S.d.P.
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