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ver.di-Medieninfo: Entscheidung des EU-Ministerrats: ver.di begrüßt Stärkung von Tarifverträgen und Mindestlöhnen

Entscheidung des EU-Ministerrats: ver.di begrüßt Stärkung von Tarifverträgen und Mindestlöhnen

Mit der heutigen Entscheidung (15. Juni 2022) des-EU-Ministerrats über den Kompromiss zur europäischen Mindestlohnrichtlinie ist aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Mindestlöhnen und Tarifvertragssystemen gemacht. „Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss eine Aktionspläne zu einer Verbesserung der Tarifbindung vorlegen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür auf den Weg bringen“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Mittwoch. „Dazu gehören vor allem die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und die Umsetzung eines Bundestariftreuegesetzes mit eindeutigen Regeln, wonach öffentliche Aufträge und Fördergelder nur noch die Unternehmen erhalten sollen, die nach Tarif bezahlen.“ Zudem müssen auch die Nachwirkung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen verbessert und OT-Mitgliedschaften („ohne Tarif“) in Arbeitgeberverbänden unterbunden werden.

Die EU-Richtlinie setzt künftig fest, dass alle Mitgliedstaaten, deren Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen und Zeitplänen auflegen müssen, unter Einbindung der Sozialpartner. „Damit ist ein klares Ziel für die Stärkung der Tarifbindung gesetzt. Jetzt helfen keine Ausreden mehr“, so Werneke weiter.

Mit der Entscheidung zur Mindestlohnrichtlinie vollzieht die EU eine komplette Kehrtwende, das ist ein Erfolg der Gewerkschaften: Noch vor wenigen Jahren hatte die EU-Kommission im Rahmen der Troika sogar die Senkung gesetzlicher Mindestlöhne und die Zerschlagung von Tarifvertragssystemen gefordert – nun setzt Brüssel einen Rahmen, mit dem das Gegenteil erreicht werden soll: Neben der Verbesserung der Tarifbindung sollen die Mitgliedstaaten gesetzliche Mindestlöhne durchsetzen, die sich an konkreten Schwellenwerten orientieren – mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns und 60 Prozent des Medianlohns.

V.i.S.d.P.

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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