ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medieninfo: ver.di begrüßt Eckpunkte zur Einführung bedarfsgerechter Personalvorgaben für die Krankenhauspflege
Ver.di begrüßt Eckpunkte zur Einführung bedarfsgerechter Personalvorgaben für die Krankenhauspflege
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegten Eckpunkte zur Einführung der PPR 2.0, der von ver.di gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelten bedarfsgerechten Personalbemessung für die Pflege im Krankenhaus. „Das ist jetzt genau das richtige Signal an die Beschäftigten in der Krankenhauspflege. Nach Jahren andauernder hoher Belastung und extremer Anstrengungen in der Corona-Pandemie zeichnet sich endlich eine nachhaltige Lösung für die Entlastung der Beschäftigten ab“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler: „Minister Lauterbach macht damit klar, dass er die strukturelle Personalnot in den Kliniken ernsthaft angehen will.“
Laut Eckpunktepapier soll die PPR 2.0 ab dem 1. Januar 2023 erprobt und 2024 verpflichtend eingeführt werden. Ab 2025 sollen Sanktionen greifen, falls Kliniken die Vorgaben nicht einhalten. „Die Krankenhausbeschäftigten und ver.di werden ihre Expertise in den weiteren Prozess einbringen. Wichtig ist, dass am Ende eine Personalbemessung herauskommt, die sich am Versorgungsbedarf orientiert und tatsächlich eingehalten wird“, betonte Bühler. „Dass die PPR 2.0 nach zweieinhalb Jahren nun endlich auf den Weg gebracht wird, ist ein riesiger Erfolg, den unsere vielen Proteste und Kämpfe bewirkt haben. Eine konsequente Umsetzung der PPR 2.0 wird sowohl die Arbeitsbedingungen in der Krankenhauspflege als auch die Versorgung nachhaltig verbessern.“
V.i.S.d.P.
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