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ver.di - Medieninformation: Malta Air (Ryanair Group) geht weiter gegen eine Betriebsratsgründung vor

Malta Air (Ryanair Group) geht weiter gegen eine Betriebsratsgründung vor

Mit Unterstützung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben Beschäftigte bei Malta Air am Berliner Standort erneut zu einer Wahlversammlung – dieses Mal zum 24. Januar 2023 - eingeladen. Der erste Anlauf zur Einberufung einer Wahlversammlung für die rund 300 Beschäftigten bei der Ryanair-Tochter Malta Air am Standort Berlin-Brandenburg (BER) war im Dezember 2022 durch einen Teilbeschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg aufgrund eines arbeitergeberseitig angeführten zu erwartenden hohen wirtschaftlichen Schadens für die Airline kurzfristig untersagt worden.

Die zweite Einladung wurde 14 Tage vor der Versammlung, am 10. Januar 2023, ausgesprochen und auch an den Arbeitgeber geschickt, der jetzt wiederum einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellte. „Dass der Arbeitgeber neun Tage gewartet hat, bevor ein erneuter Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt wurde, lässt tief blicken. Hier wird eindeutig versucht, die Belastung für die Beschäftigten vor Ort hoch zu halten“, kritisiert Antje Dieterich, zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin. ver.di sei jedoch zuversichtlich, dass die erneute Einladung auch im einstweiligen Verfügungsverfahren Bestand haben wird.

Einige der Argumente des Arbeitgebers würden auch über diesen Einzelfall hinaus von Bedeutung sein, betont Dieterich. Die Frage, wie in der heutigen Arbeitswelt ein Betrieb genau zu definieren ist, sei auch an anderer Stelle umstritten. „Das Unternehmen hat für die Anerkennung eines Betriebes in Deutschland gekämpft, als es um die Anträge für Kurzarbeit ging. Jetzt, wo die Beschäftigten Mitspracherechte einfordern, setzen sich die Arbeitgeber für das Gegenteil ein“, so die Gewerkschafterin. Die Betriebsratsbildung bei Malta Air werde eine Signalwirkung haben, die zum Beispiel auch bei Tech-Firmen eine Rolle spielen wird.

Die Anhörung in erster Instanz findet am Montag, 23.01.2023 um 11:00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Cottbus statt.

Für Rückfragen: Antje Dieterich 0151 670 33 503 und

Dennis Dacke 0171 300 9154

V.i.S.d.P.

Martina Sönnichsen
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail:  pressestelle@verdi.de
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