ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: Öffentlicher Dienst: Bundestarifkommission vertagt Zustimmung zum Tarifergebnis wegen Widerstands sächsischer Arbeitgeber – Breite Zustimmung bei Mitgliederbefragung
Öffentlicher Dienst: Bundestarifkommission vertagt Zustimmung zum Tarifergebnis wegen Widerstands sächsischer Arbeitgeber – Breite Zustimmung bei Mitgliederbefragung
Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am heutigen Montag (15. Mai 2023) die Entscheidung zum Tarifergebnis für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vertagt. Hintergrund ist ein Konflikt mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen über die Übertragung des Tarifergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr. Die BTK öD will am Mittwoch erneut zusammenkommen.
Zuvor hatten knapp 66 Prozent der ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen dem Verhandlungsergebnis vom 22. April 2023 im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt.
Die BTK öD machte deutlich, dass es eine Zustimmung nur geben werde, wenn eine Lösung im Konflikt mit dem KAV Sachsen erzielt wird. Die BTK öD erwarte, dass die Verhandlungsspitze – die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aber auch der Bund – dafür ihren Einfluss geltend macht. Die Erklärungsfrist für die Einigung läuft noch bis zum Mittwoch (17. Mai 2023).
Infolge der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erhalten die Beschäftigten durchschnittlich 11,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Im einzelnen erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
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