ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: ver.di-Vorsitzender Frank Werneke nach Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Nachtragshaushalt: „Reform der Schuldenbremse ist jetzt unabdingbar!“
Ver.di-Vorsitzender Frank Werneke nach Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Nachtragshaushalt: „Reform der Schuldenbremse ist jetzt unabdingbar!“
Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke fordert als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt des Jahres 2021, Investitionsmöglichkeiten des Staates grundlegend zu reformieren: „Das Urteil stellt die erforderlichen Ausgaben für die Energiewende zur Disposition. Ebenso notwendig wie die Energiewende ist es, diese sozial abzusichern. Das geht nicht ohne ausreichende staatliche Investitionen und gezielte Maßnahmen zum sozialen Ausgleich. Sonst drohen Gesellschaft und Wirtschaft Schaden zu nehmen. Die Schuldenbremse muss jetzt so reformiert werden, dass dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen möglich sind, ohne Schattenhaushalte aufzustellen Die Schuldenbremse erweist sich mit dem Karlsruher Urteil endgültig als Zukunftsbremse. Die muss jetzt grundlegend reformiert werden“, forderte Werneke. Ausgaben für Wirtschaftsförderung und Infrastrukturinvestitionen jetzt oder in der Zukunft in einen ohnehin schon überbuchten Bundeshauhalt schieben zu wollen, erteilte Werneke eine Absage. „Der Haushaltsplan sieht bereits unverantwortliche Einsparungen in den Bereichen Bildung und Soziales vor, die Gefahren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bergen, da bedarf es einer Kursänderung, keiner Verschärfung.“
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