ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di-Medien-Info: Krankenhauspflege: ver.di mahnt schnellstmögliche bedarfsgerechte Personalvorgaben an
Krankenhauspflege: ver.di mahnt schnellstmögliche bedarfsgerechte Personalvorgaben an
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mahnt nach der angekündigten Verzögerung eine schnellstmögliche Einführung bedarfsgerechter Personalvorgaben in der Krankenhauspflege an. Das Bundesgesundheitsministerium hat mitgeteilt, dass der Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung des Personalbemessungsinstruments PPR 2.0 nicht wie geplant bei der Bundesratssitzung am 15. Dezember 2023 vorliegen wird. „Für die Beschäftigten ist es eine bittere Nachricht, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Geduld ist aufgebraucht. Schon viel zu lange müssen sie auf Personalvorgaben warten, die eine sichere Patientenversorgung und gute Arbeitsbedingungen schaffen.“
ver.di hat das Instrument für eine Personalbemessung für den Erwachsenenbereich auf Normalstationen, die PPR 2.0, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelt. Eigentlich sollte die Datenerhebung dafür in den Kliniken im Januar 2024 beginnen. „An der versprochenen Entlastung muss jetzt politisch mit Hochdruck gearbeitet werden“, forderte Bühler. „Die Pflegepersonen verlangen eine verlässliche Perspektive, dass sich die Arbeitsbedingungen absehbar verbessern. Damit kann die Flucht aus der Pflege gestoppt werden und der Beruf wird für neue Beschäftigte attraktiver.“ Spätestens ab 2025 müssten die Personalvorgaben in den Einrichtungen wirken und Verstöße sanktioniert werden. Alle Verantwortlichen seien aufgefordert, ihren Teil dazu beizutragen, dass die PPR 2.0 jetzt so rasch wie irgend möglich an den Start gehen könne, forderte die Gewerkschafterin.
Die Krankenhäuser müssten dazu verpflichtet werden, die notwendigen Daten zu erfassen und zu melden. „Zu einer guten Umsetzung der PPR 2.0 gehört, dass Hilfs- und Assistenzkräfte keine Pflegefachpersonen ersetzen und Auszubildende sowie Studierende nicht angerechnet werden dürfen“, betonte Bühler. „Eine gute Versorgungsqualität gibt es nur mit genug Fachkräften.“ Deshalb müssten auch für alle anderen Berufsgruppen, die für eine gute Versorgung unerlässlich seien, bedarfsgerechte Personalvorgaben entwickelt werden.
V.i.S.d.P.
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