ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: ver.di begrüßt verbindliche Tarifstandards in neuer Filmförderung
Ver.di begrüßt verbindliche Tarifstandards in neuer Filmförderung
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das im Vorfeld der am Donnerstag (15. Februar 2024) beginnenden Berlinale von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, vorgelegte Paket aus neuem Filmfördergesetz und Diskussionsvorschlägen zur Steuerförderung für in Deutschland durchgeführte Filmproduktionen und eine Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste. Ein Bestandteil des neuen Filmfördergesetzes (FFG) ist eine in § 80 festgehaltene Verpflichtung für geförderte Kinofilmproduktionen, für die daran beteiligten Filmschaffenden tarifvertragliche oder daran angelehnte Entlohnungen und Angebote für eine Alterssicherung vorzusehen. In den beiden weiteren Diskussionsvorschlägen für die anderen gesetzlich geregelten Fördersäulen fehlt eine solche Bedingung.
„Die als ‚großer Wurf‘ angekündigte Neuaufstellung der Filmförderung liegt endlich vor. Erstmals wird für Kinoproduktionen nun auch eine von ver.di bereits für vorherige FFG-Novellen geforderte Tarifbindung ins Gesetz geschrieben. Gerade für oftmals schwer zu finanzierende Kinofilme soll damit eine Verwirklichung von Filmprojekten nicht auf dem Rücken der daran beteiligten Filmschaffenden ausgetragen werden, wenigstens die Tarifgehälter sind nun zugesichert“, erklärte Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Warum dies aber für deutlich stärker finanzierte und durch Steuerrabatte geförderte internationale Filmproduktionen und Serien für Streamingdienste im Rahmen ihrer Investitionsverpflichtung nicht vorgeschrieben werden solle, sei allerdings vollkommen unverständlich. Für kurzzeitige, oft nur wenige Wochen andauernde Beschäftigungen von Filmschaffenden müssten in jedem Fall alle tariflich geregelten Mindestbedingungen aus dem Branchentarifvertrag verbindlich sein. „Der große Wurf für Filmschaffende bei Produktionen von international agierenden Streamingdiensten und Unterhaltungskonzernen ist das noch nicht. Das muss nun im Bundestag nachgebessert werden, dafür werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren einsetzen“, so Schmitz.
Auch die von ver.di für dieses Gesetzesvorhaben geforderte Weiterbildungsförderung findet sich nicht im Gesetzesvorschlag wieder. „Die Chance, dem Fachkräftemangel und Qualifikationsbedarfen auch aus Mitteln der Filmabgabe entgegenzutreten, bleibt aus. So soll es weiterhin das vermeintliche Privatvergnügen von Filmschaffenden sein, die Berufsfortbildung auf eigene Kosten zu bewerkstelligen. Eine breit angelegte Qualifikationsstrategie für die anstehenden technischen Entwicklungen, ähnlich wie sie etwa im deutschen Handwerk stattfindet, ist mit der Gesetzesvorlage bislang nicht vorgesehen. Da fordern wir Nachbesserungen“, kritisiert Schmitz.
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