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Medien-Info: AutoLOG in Emden: Automatisierung nicht ohne Beteiligung der Beschäftigten

AutoLOG in Emden: Automatisierung nicht ohne Beteiligung der Beschäftigten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, künftig eine rechtzeitige und umfassende Beteiligung des Betriebsrats und der Belegschaft beim Forschungsprojekt AutoLOG in Emden sicherzustellen. „Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten bei diesem Prozess außen vorgelassen werden und selbst die Betriebsräte von dem Projektstart aus der Presse erfahren. Zumindest die Betriebsräte als demokratisch legitimierte Interessenvertretung und Mitbestimmungsorgan der Beschäftigten hätten im Vorfeld einbezogen und informiert werden müssen“, kritisiert Maya Schwiegershausen-Güth, ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Maritime Wirtschaft.

Vor wenigen Tagen hatte der VW-Konzern lediglich in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass das Forschungsprojekt AutoLOG am Emdener Automobilterminal gestartet sei. Eine Information an die rund 900 betroffenen Kolleginnen und Kollegen bei der EVAG/ELAG gab es im Vorfeld nicht.

Bei AutoLOG handelt es sich um ein Verbundprojekt im Gesamtvolumen von 5,8 Millionen Euro, das über drei Jahre laufen soll. Allein 3,2 Millionen Euro stellt dabei das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aus dem Programm für Innovative Hafentechnologien (IHATEC II) zur Verfügung. Zwei Drittel der IHATEC-Fördermittel gehen direkt an den VW-Konzern. Mit dem Projekt soll die Grundlage für ein vollautomatisiertes Automobilterminal geschaffen werden, welches auch auf andere Häfen angewendet werden kann.

Neben der Schaffung von Transparenz über das Projekt fordert ver.di, den Fokus auf die Beschäftigten zu legen. „Die technologische Transformation muss im Sinne der Beschäftigten gestaltet werden. Die Einführung von Automatisierung darf nicht zu Leistungsdruck oder Kontrolle führen. Vielmehr muss Technik als Assistenz dienen und die Beschäftigten in ihrer Arbeit unterstützen“, so Schwiegershausen-Güth.

Eine erfolgreiche technologische Transformation könne es nur mit nachhaltigen Beschäftigungskonzepten geben. „Hier geht es vor allem um die Arbeitsplatzsicherung, aber auch den Erhalt von tarifvertraglichen Regelungen. Die technologische Transformation darf weder zu Lohnverlusten durch Abgruppierungen aufgrund sich verändernden Tätigkeiten führen noch zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen“, betont Schwiegershausen-Güth.

Kontakt für Rückfragen: Maren Ulbrich, 0170 – 5715833

V.i.S.d.P.

Jan Jurczyk 
ver.di-Bundesvorstand
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