ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Medien-Info: Überregionaler Manteltarifvertrag mit Paritätischen Arbeitgebern
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Gemeinsame Presseinformation ver.di-Bundesverwaltung und PTG e.V.
Abschluss eines überregionalen Manteltarifvertrags: Win-win-Situation für Paritätische Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Arbeitgeberverband Paritätische Tarifgemeinschaft e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich erstmals auf einen Tarifabschluss für einen überregionalen Manteltarifvertrag geeinigt.
Die Vereinbarung findet rückwirkend zum 1. Januar 2024 zunächst in 25 Einrichtungen mit ca. 4.000 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Anwendung – darunter Rettungsdienste, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Werkstätten für behinderte Menschen und viele andere. Im Laufe des Jahres, spätestens zum Januar 2025, werden mindestens 40 weitere Unternehmen mit ca. 8.000 Beschäftigten in diesen beiden Bundesländern dem Tarifwerk beitreten, die sich derzeit in den Refinanzierungsverhandlungen zur Tarifeinführung befinden.
„Es hat lange gedauert, aber die Mühe hat sich bezahlt gemacht. Die Beschäftigten im Sozial- und Gesundheitswesen haben für ihre gesellschaftlich relevante und oft auch emotional und körperlich belastende Arbeit gute Arbeitsbedingungen und die Sicherheit eines Tarifvertrages verdient. Gut, dass nun eine ganze Reihe von Mitgliedsunternehmen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes mit ver.di spürbare Verbesserungen im Tarifvertrag vereinbart haben“, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied.
„Die intensiven Verhandlungen haben sich gelohnt. Es ist uns gelungen ein modernes, leicht verständliches und attraktives Tarifwerk zu schaffen, durch das die Attraktivität von Paritätischen Arbeitgebern weiter gestärkt und dauerhaft gesichert wird“, erklärte Sebastian Jeschke, Vorstand des Paritätische Tarifgemeinschaft e.V.
Die wesentlichen Eckpunkte des Manteltarifvertrages umfassen:
- Ein Urlaubsanspruch von mindestens 30 Tagen im Jahr und eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden für die Beschäftigten.
- Eine schrittweise Senkung der Höchstarbeitszeit auf 42 Stunden für Beschäftigte im Rettungsdienst, einschließlich Bereitschaftszeiten.
- Ein festgeschriebener Sonderurlaub für Nacht- und Schichtarbeit.
- Eine steigende Berufserfahrung und Beschäftigungszeit wirken sich positiv auf das Einkommen der Beschäftigten aus.
- Zusätzlich zu einem Krankengeldzuschuss gibt es diverse weitere Zuschläge.
Bislang waren diese Themen einzelvertraglich geregelt. Nun gibt es einheitliche und gute Bedingungen für alle Beschäftigten, verbindlich festgeschrieben im Tarifvertrag. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gelten nun sowohl Mantel- als auch Entgelttarifverträge.
Aktuell laufen zudem in fünf weiteren Bundesländern – Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hamburg – intensive Verhandlungen über weitere ergänzende Entgelttarifverträge mit dem Ziel einer Tarifeinigung im Sommer 2024, um ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 sicherzustellen. Der Geltungsbereich des Manteltarifvertrags wird zukünftig auch auf weitere Bundesländer ausgedehnt.
„Der Paritätische feiert in diesem Jahr sein hundertjähriges Bestehen, das wäre ein guter Zeitpunkt für noch nicht tarifgebundene Betriebe, sich dem Tarifvertrag anzuschließen“, so Bühler. Nur mit guten Bedingungen ließen sich die dringend benötigten Arbeitskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen gewinnen und halten.
Die entscheidende Bedeutung von Tarifverträgen – vor allem Flächentarifverträgen – für gute und einheitliche Arbeitsbedingungen in der Sozialwirtschaft wurde zuletzt auch von der Bundes- und Landespolitik im Rahmen der Refinanzierung sozialer Arbeit anerkannt.
Dies und die guten Erfahrungen mit den bereits seit 1998 und 2019 geltenden Flächentarifverträgen in den PTG-Tarifgebieten Sachsen-Anhalt und Brandenburg hat zu der wegweisenden Entscheidung beigetragen, einen überregionalen Flächentarifvertrag einzuführen.
Der vorliegende Bundesmanteltarifvertrag setzt neue Maßstäbe für den Paritätischen Wohlfahrtsverband, indem er grundlegende Rahmenbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Zuschläge für die Beschäftigten bei Mitgliedern der Paritätischen Tarifgemeinschaft überregional mit einem Tarifvertrag einheitlich regelt. Dadurch wird Transparenz geschaffen und es werden Ungleichheiten beseitigt.
Über den PTG e.V.
Die Paritätische Tarifgemeinschaft e. V. – Arbeitgeberverband – kurz PTG e.V., ist die Interessenvertretung der Paritätischen Arbeitgeber in Deutschland. Der Verband wurde im März 1993 durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin und sieben engagierte Mitgliedsorganisationen gegründet. Inzwischen sind neun Paritätische Landesverbände und über 420 Unternehmen in 13 Bundesländern mit weit über 76.000 Beschäftigten Mitglied im PTG e.V.
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Tarifpolitik
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Vorstand, Syndikusrechtsanwalt
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