Alle Storys
Folgen
Keine Story von ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe mehr verpassen.

ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe

Baugewerbe: Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren der Bauwirtschaft ist rechtmäßig

Berlin (ots)

In seiner Entscheidung vom 21. Juli 2016 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt, dass die Einführung wie auch die Höhe eines Mindestbeitrages zum Berufsbildungsverfahren für Ein-Mann-Betriebe rechtens ist. "Diese Entscheidung begrüßen wir, bestätigt sie doch unsere Rechtsauffassung." So der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré.

Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Allgemeinverbindlicherklärung des Sozialkassentarifvertrages und anderer Tarifverträge für das Baugewerbe im Jahre 2015 durch das Bundesarbeitsministerium in einem ordnungsgemäßen Verfahren erfolgt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. In diesem Verfahren ging es erstmals um die Allgemeinverbindlicherklärung nach Inkrafttreten des sog. Tarifautonomiestärkungsgesetzes und die neuen Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen wie die SOKA-BAU. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts können an der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von 2015 "keine vernünftigen Zweifel" bestehen. Insbesondere wurde der neu eingeführte Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren, nach dem erstmals auch Ein-Mann-Betriebe, d.s. Betriebe ohne gewerbliche Arbeitnehmer, einen Beitrag an die SOKA-BAU abführen müssen, für wirksam angesehen. Das Landesarbeitsgericht hatte weder Zweifel an der Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien noch an der Verhältnismäßigkeit dieses Mindestbeitrages.

Dupré erklärte weiter: "Zahlreiche Soloselbständige haben versucht, den von den Tarifvertragsparteien des Baugewerbes eingeführten Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren zu Fall zu bringen. Dies ist ihnen nicht gelungen! Das Landesarbeitsgericht hat sowohl unsere Tarifmacht für Soloselbständige als auch die Höhe des Mindestbeitrages bestätigt. Damit ist die Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug durch die SOKA-BAU gesichert."

Seit 1. April 2015 sind auch Betriebe ohne gewerbliche Arbeitnehmer tariflich verpflichtet, einen Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren in der Bauwirtschaft in Höhe von rechnerisch 75 Euro pro Monat an die SOKA-BAU zu zahlen. Mit der Berufsbildungsumlage aller Baubetriebe werden die Erstattungsleistungen an die Ausbildungsbetriebe finanziert. Ein Ausbildungsbetrieb kann für jeden Auszubildenden bei drei Ausbildungsjahren rund 30.000 Euro von der SOKA-BAU beanspruchen. Bisher haben Einmannbetriebe diese Erstattungsleistungen auch ohne Beitragszahlung an die SOKA-BAU in Anspruch genommen.

"Wir versprechen uns von diesem Mindestbeitrag zur Berufsbildung vor allem eine Verbesserung der Wettbewerbssituation der heimischen Baubetriebe und ihrer Beschäftigten, die nicht nur an allen Sozialkassenverfahren teilnehmen, sondern auch die tariflichen Mindestlöhne einhalten und Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Es ist daher nur gerecht, wenn sich auch Ein-Mann-Betriebe an der solidarischen Finanzierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft beteiligen, erläuterte Dupré abschließend.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Weitere Storys: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
  • 22.07.2016 – 13:25

    Baugewerbe fordert Korrektur bei Wohnimmobilien-Kreditrichtline

    Berlin (ots) - "Die Bundesregierung ist bei der Umsetzung der sog. Immobilien-Kreditrichtlinie über das Ziel hinaus geschossen. Die Richtlinie ist erst seit vier Monaten in Kraft, ihre negative Wirkung zeigt sich schon heute. Junge Familien und ältere Menschen werden vermehrt von Krediten ausgeschlossen; die einen haben damit keine Chance Wohneigentum zu bilden, die anderen können ihre Eigenheime nicht sanieren. Das ...

  • 05.07.2016 – 16:05

    Aus für steuerliche Förderung ist unverantwortlich

    Berlin (ots) - "Mit dem heute bekannt gewordenen Aus der steuerlichen Förderung des Wohnungsneubaus hat die Koalition den Menschen, die in den Ballungsgebieten eine Wohnung suchen, einen Bärendienst erwiesen. Sie werden weiter suchen müssen. Dass die Koalition über Details in einem Gesetzentwurf nicht verständigen kann, der seit Monaten auf dem Tisch liegt, ist ein absolut negatives Signal für die Bau- und ...