Premiere legt Wettbewerbsbeschwerde bei EU ein: Einkaufskartell EBU behindert Sport-Rechteerwerb für Abo-TV
München (ots)
Beihilfebeschwerde wegen Finanzierung von ARD und ZDF ebenfalls auf den Weg gebracht / Kofler: ARD und ZDF sperren Wettbewerber auf Kosten der Gebührenzahler aus
München, 29. Oktober 2004. Premiere geht auf europäischer Ebene gegen Einkaufskartelle und unzulässige Subventionen öffentlich- rechtlicher TV-Anstalten vor. Das Unternehmen hat bei der EU- Kommission eine Wettbewerbsbeschwerde gegen die European Broadcasting Union (EBU) eingelegt. Premiere ist der Auffassung, dass der gemeinsame Einkauf von Fernsehrechten an Sport-Großereignissen durch die EBU in seiner jetzigen Form unzulässig ist. Premiere hat gegenüber der Einkaufsmacht der EBU offensichtliche Wettbewerbsnachteile, sagt Premiere Geschäftsführer Dr. Georg Kofler. Unter dem Dach der EBU erwerben ARD, ZDF und ORF regelmäßig auch Abo-TV-Rechte, obwohl sie diese selbst nicht nutzen können. Die der EBU angehörenden Fernsehanstalten ARD, ZDF und ORF betreiben im Sendegebiet von Premiere frei empfangbare, öffentlich-rechtlich finanzierte TV-Programme. Kofler: Mit dem Geld des Gebührenzahlers wird ein unnötig großer Rechtekatalog aufgebaut, der nur dem Ziel dient, Konkurrenten wie Premiere den Zugang zu Sport-Großereignissen zu verwehren oder zumindest zu kontrollieren. Es ist paradox: Die Gebührenzahler zahlen für Programm, das sie gar nicht zu sehen bekommen.
Begleitend zur Wettbewerbsbeschwerde hat Premiere daher eine Beihilfebeschwerde auf den Weg gebracht. Damit wendet sich das Unternehmen gegen das Gebührenfinanzierungssystem von ARD und ZDF. Kofler: Wir stellen die Rundfunkgebühr nicht grundsätzlich in Frage. Aber wir halten es für unzulässig, dass ARD und ZDF ihre großzügige Gebührenausstattung dazu missbrauchen, um Wettbewerber zu behindern. Sie sperren die private Konkurrenz damit auf Kosten der Gebührenzahler aus. Das entspricht sicher nicht dem öffentlich- rechtlichen Grundversorgungsauftrag und erst recht nicht dem damit verbundenen Gebot zur Sparsamkeit. In einer vernünftigen Arbeitsteilung könnten ARD und ZDF im Sportbereich viel Geld sparen.
Premiere verfolgt mit beiden Beschwerden das Ziel, fairen Zugang zu Sport-Großereignissen wie den Olympischen Spielen oder Fußball- Europameisterschaften zu bekommen. Wir haben überzeugende Konzepte für umfassende Live-Übertragungen, die das Programm von ARD und ZDF sinnvoll ergänzen, so Kofler. Unser Modell würde den Gebührenzahler entlasten und dem interessierten Sportfan ermöglichen, auch bei Ereignissen dabei zu sein, die er ansonsten nicht am Fernsehschirm erleben kann.
Premiere stützt seine Rechtsauffassung auf ein aktuelles, letztinstanzliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27. September 2004 (AZ C-470/02 P). Der EuGH stellt darin klar, dass die EBU den Wettbewerb auf dem Markt der Sportübertragungen missbräuchlich behindert. Der EuGH bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) aus erster Instanz vom 8. Oktober 2002 (T-185/00; T-216/00; T-300/00).
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ots-Originaltext: Premiere
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