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Premiere legt Wettbewerbsbeschwerde bei EU ein: Einkaufskartell EBU behindert Sport-Rechteerwerb für Abo-TV

München (ots)

Beihilfebeschwerde wegen Finanzierung von ARD und
ZDF ebenfalls auf den Weg gebracht / Kofler: „ARD und ZDF sperren
Wettbewerber auf Kosten der Gebührenzahler aus“
München, 29. Oktober 2004. Premiere geht auf europäischer Ebene
gegen Einkaufskartelle und unzulässige Subventionen öffentlich-
rechtlicher TV-Anstalten vor. Das Unternehmen hat bei der EU-
Kommission eine Wettbewerbsbeschwerde gegen die European Broadcasting
Union (EBU) eingelegt. Premiere ist der Auffassung, dass der
gemeinsame Einkauf von Fernsehrechten an Sport-Großereignissen durch
die EBU in seiner jetzigen Form unzulässig ist. „Premiere hat
gegenüber der Einkaufsmacht der EBU offensichtliche
Wettbewerbsnachteile“, sagt Premiere Geschäftsführer Dr. Georg
Kofler. „Unter dem Dach der EBU erwerben ARD, ZDF und ORF regelmäßig
auch Abo-TV-Rechte, obwohl sie diese selbst nicht nutzen können.“ Die
der EBU angehörenden Fernsehanstalten ARD, ZDF und ORF betreiben im
Sendegebiet von Premiere frei empfangbare, öffentlich-rechtlich
finanzierte TV-Programme. Kofler: „Mit dem Geld des Gebührenzahlers
wird ein unnötig großer Rechtekatalog aufgebaut, der nur dem Ziel
dient, Konkurrenten wie Premiere den Zugang zu Sport-Großereignissen
zu verwehren oder zumindest zu kontrollieren. Es ist paradox: Die
Gebührenzahler zahlen für Programm, das sie gar nicht zu sehen
bekommen.“
Begleitend zur Wettbewerbsbeschwerde hat Premiere daher eine
Beihilfebeschwerde auf den Weg gebracht. Damit wendet sich das
Unternehmen gegen das Gebührenfinanzierungssystem von ARD und ZDF.
Kofler: „Wir stellen die Rundfunkgebühr nicht grundsätzlich in Frage.
Aber wir halten es für unzulässig, dass ARD und ZDF ihre großzügige
Gebührenausstattung dazu missbrauchen, um Wettbewerber zu behindern.
Sie sperren die private Konkurrenz damit auf Kosten der
Gebührenzahler aus. Das entspricht sicher nicht dem öffentlich-
rechtlichen Grundversorgungsauftrag und erst recht nicht dem damit
verbundenen Gebot zur Sparsamkeit. In einer vernünftigen
Arbeitsteilung könnten ARD und ZDF im Sportbereich viel Geld sparen.“
Premiere verfolgt mit beiden Beschwerden das Ziel, fairen Zugang
zu Sport-Großereignissen wie den Olympischen Spielen oder Fußball-
Europameisterschaften zu bekommen. „Wir haben überzeugende Konzepte
für umfassende Live-Übertragungen, die das Programm von ARD und ZDF
sinnvoll ergänzen“, so Kofler. „Unser Modell würde den Gebührenzahler
entlasten und dem interessierten Sportfan ermöglichen, auch bei
Ereignissen dabei zu sein, die er ansonsten nicht am Fernsehschirm
erleben kann.“
Premiere stützt seine Rechtsauffassung auf ein aktuelles,
letztinstanzliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 27.
September 2004 (AZ C-470/02 P). Der EuGH stellt darin klar, dass die
EBU den Wettbewerb auf dem Markt der Sportübertragungen
missbräuchlich behindert. Der EuGH bestätigte damit eine
entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) aus erster
Instanz vom 8. Oktober 2002 (T-185/00; T-216/00; T-300/00).
Diese Meldung ist im Internet unter info.premiere.de abrufbar.
Für Rückfragen:					
Dirk Heerdegen
Leiter Kommunikation/Unternehmenssprecher
Tel.: 089/99 58-63 50 
dirk.heerdegen@premiere.de
ots-Originaltext: Premiere
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=33221

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