KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Codierung: BVA verweist Kasse in ihre Schranken
Köhler: "Eine Diagnose darf sich nicht nach
wirtschaftlichen Begehrlichkeiten richten"
Berlin (ots)
"Wir begrüßen es sehr, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) die Deutsche BKK wegen ihres Schreibens an die Niedergelassenen zur Diagnosecodierung gerügt hat." Das sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, heute in Berlin. Die Deutsche BKK hatte die Niedergelassenen in einem Schreiben aufgefordert, Verordnungen und Diagnosen aus dem Jahr 2007 noch einmal zu überprüfen und sie auf "eventuelle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit zukünftigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen" aufmerksam gemacht. Das BVA untersagte der Kasse solche Aktionen daraufhin schriftlich.
"Es ist richtig und wichtig, dass das BVA durchgegriffen hat. Die Codierungshoheit muss in den Händen des Arztes bleiben und darf sich nicht an wirtschaftlichen Begehrlichkeiten der Kassen orientieren", betonte Köhler. Ärzte, die den Brief der Deutschen BKK erhalten haben, können diesen laut BVA ignorieren, da er nicht rechtmäßig ist.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
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