KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Praxisbudgets werden zum 1. Juli 2003 abgeschafft / Richter-Reichhelm: Die stille Rationierung geht zu Ende
Köln (ots)
"Die niedergelassenen Ärzte in Deutschland haben wieder eine Chance, ihre Leistungsfähigkeit durch Dokumentation aller von ihnen erbrachten Leistungen unter Beweis zu stellen." Mit diesen Worten hat heute der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, bekannt gegeben, dass die Praxisbudgets zum 1. Juli 2003 abgeschafft werden. Der Erweiterte Bewertungsausschuss von Krankenkassen und Kassenärzten hatte gestern Abend in Köln einen entsprechenden Beschluss mit Mehrheit gefasst.
"Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für das Gesundheitswesen. Die Botschaft ist: Ärztliche Leistung muss wieder für alle transparent werden und die stille Rationierung, die in den vergangenen fünf Jahren gang und gäbe war, muss zu Ende gehen", wertete der KBV-Vorsitzende das Votum. Aufgrund der Praxisbudgets erbringen die niedergelassenen Ärzte derzeit durchschnittlich 13 Prozent ihrer Leistungen unentgeltlich.
Für das zweite Halbjahr 2003 werden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Steigerung der Leistungsmenge gegenüber dem Vorjahresquartal auf höchstens fünf Prozent zu begrenzen. Die Landesorganisationen der Niedergelassenen sind aufgefordert, ihre Honorarverteilungsmaßstäbe entsprechend zu überarbeiten.
"Aus unserer Sicht ist damit der Weg frei für einen neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 1. Januar 2004", erklärte Richter-Reichhelm. Bis zum 30. Juni 2003 wollen Krankenkassen und Kassenärzte über ihre jeweiligen Vorschläge einer neuen Gebührenordnung beraten und in möglichst vielen Punkten eine Einigung erzielen. Die KBV-Version ist als EBM2000plus, die Krankenkassen-Fassung als Kassen-EBM bekannt. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Bewertung einzelner Leistungen. Am 15. Juli 2003 sollen dann die notwendigen Beschlussanträge dem Erweiterten Bewertungsausschuss vorgelegt werden, der dann über die Einführung einer neuen Gebührenordnung für die niedergelassenen Ärzte entscheidet.
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