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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Transparenz bei der ärztlichen Abrechnung
Plausibilitätsprüfung nur eines der Instrumente

Berlin (ots)

Die so genannten Plausibilitätsprüfungen sind nur
eines der Projekte, mit denen die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) die Transparenz der ärztlichen Abrechnung fördert. Darauf hat
der Erste Vorsitzende der Ärzteorganisation, Dr. Manfred
Richter-Reichhelm, am 5. Februar in Berlin hingewiesen.
Der KBV-Chef nannte als weitere Anstrengung das Modellvorhaben zur
"Patientenquittung", an dem sich außer der KBV und der KV Rheinhessen
auch die Krankenkassenverbände und das Sozialministerium in
Rheinland-Pfalz beteiligten. Mit der Quittung erhalte jeder
Praxisbesucher eine Aufstellung über die vom Arzt erbrachte
Behandlung und seine voraussichtliche Vergütung. Die Belege seien so
verfasst, dass auch medizinische Laien sie verstehen könnten. Wenn
dennoch Fragen aufträten, könnten die Patienten ihren Arzt ansprechen
oder eine kostenlose KV-Hotline anrufen. Bei Zweifeln an der
Richtigkeit der Quittung prüfe die KV diese auf ihre Korrektheit. Den
rheinland-pfälzischen Modellversuch begleite wissenschaftlich das
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der
Bundesrepublik Deutschland. Durch Befragung der teilnehmenden Ärzte
und Patienten ermittele es, ob Patientenquittungen ohne größere
Probleme auszuhändigen seien, ob Patienten und Ärzte das Verfahren
akzeptierten und welche Schlussfolgerungen die Patienten aus den
Informationen über Behandlungskosten zögen. Verglichen würden zwei
Verfahren: die Übergabe der Quittung bei Verlassen der Praxis und die
Zusendung am Quartalsende.
Für mehr Sicherheit bei der Abrechnung sorgt die KBV nach den
Worten von Richter-Reichhelm außerdem mit neuen Lesegeräten für die
Versichertenkarten und einem modifizierten Verfahren für die
Verwaltung von Patientendaten in den Arztpraxen. Nach dem neuen
Anforderungskatalog dürften die Inhalte der Krankenversichertenkarte
weder an ein für die Abrechnung zertifiziertes
Praxisverwaltungssystem noch an ein mobiles Lesegerät übergeben
werden. Auch alternative Eingabe, Übergabe- und Speichermedien seien
nicht zulässig. So solle verhindert werden, dass Praxen aus Versehen
oder absichtlich mehr Krankheitsfälle abrechneten als sie tatsächlich
behandelt hätten. Außerdem sei nach der neuen Regelung das
Einlesedatum der Krankenversichertenkarte stets mit abzuspeichern und
auf dem Bildschirm anzuzeigen. "Wir wollten ein Zeichen setzen, dass
uns die überwiegende Mehrheit der ehrlich abrechnenden Ärzte am
Herzen liegt und wir alles tun, um sie vor den wenigen schwarzen
Schafen zu schützen", erklärte der KBV-Vorsitzende.
Download-Dokumente zum Thema Abrechnungsbetrug finden Sie im
Internet unter www.kbv.de.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl, Tel: 0221 / 4005-213
Roland Ilzhöfer, Tel: 030 / 4005-1230
Gabriele Prissok, Tel: 030 / 4005-1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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