KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Praxisgebühr: Kassen und KBV erarbeiten Konzept
"Klarheit für Patient und Arzt schaffen"
Berlin (ots)
"Wir wollen in den nächsten Tagen gemeinsam Klarheit für Arzt und Patient schaffen. Die bisher gefundenen Lösungsansätze müssen wir allerdings noch mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMGS) besprechen und prüfen lassen - und das so schnell wie möglich." Mit diesen Worten hat heute Dr. Andreas Köhler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) das Verhandlungsergebnis mit den Krankenkassen zum Thema "Praxisgebühr" zusammengefasst.
"Die Patienten werden in dringlichen Fällen immer behandelt, selbst wenn sie nicht vor dem Gang ins Sprechzimmer die Gebühr entrichten", erläuterte Köhler. "Die zehn Euro muss der Patient dann im Nachhinein bezahlen."
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer weiter: "Das Inkassorisiko kann weder dem einzelnen Arzt oder Psychotherapeuten noch der Kassenärztlichen Vereinigung zugemutet werden. Verhandlungen in diese Richtung führen wir erst gar nicht." Die KBV werde auch die Frage des bargeldlosen Einzugs der Praxisgebühr weiter verfolgen. "Wir befinden uns hier in Gesprächen mit Anbietern." In der Sache sind sich Kassen und KBV so gut wie einig.
Unterschiedliche Ansichten bestehen aber bei der Bearbeitungsgebühr. "Während wir diese weiterhin einfordern, lehnen die Kassen sie ab", so Köhler. Die Details eines Konzepts zur Praxisgebühr sollen erst nach dem Gespräch mit dem BMGS und der endgültigen Entscheidung der Beteiligten veröffentlicht werden.
Die Praxisgebühr gilt ab Januar 2004. Sie muss beim ersten Besuch beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten im Quartal entrichtet werden. Weitere Gänge zum Doktor sind gebührenfrei, wenn der Patient eine Überweisung vorlegen kann. Die Praxisgebühr wird auch dann nicht fällig, wenn der Versicherte jünger als 18 Jahre ist oder eine Zuzahlungsbefreiung seiner Krankenkasse vorlegen kann. Ausgenommen sind auch die Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
ots-Originaltext: KBV
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