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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Praxisgebühr: KBV kündigt Widerstand an
"Rigide Haltung des Ministeriums gefährdet Gesamtlösung"

Berlin (ots)

"Mangelndes Fingerspitzengefühl gegenüber Ärzten
und Patienten" wirft Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster
Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV, dem
Bundesgesundheitsministerium (BMGS) vor. "Das Ministerium hat uns am
Freitag erklärt, dass es bei der Praxisgebühr das Inkassorisiko
komplett bei den Ärzten ansiedeln will. Diese rigide Haltung
gefährdet eine durchaus mögliche Gesamtlösung zur Praxisgebühr, auf
die sich Krankenkassen und wir verständigen wollten. Wir können es
aber nicht hinnehmen, dass das BMGS nun den niedergelassenen Ärzten
in unerträglicher Weise die Daumenschrauben anlegen will", führte der
Kassenarztchef aus. "Wenn sich die Position des Ministeriums nicht
ändert, werden wir die Verhandlungen deshalb offiziell für
gescheitert erklären."
Richter-Reichhelm weiter: "Es ist schon eine schwere Kröte für
Ärzte und Psychotherapeuten, dass sie die Praxisgebühr für die
Krankenkassen einziehen müssen. Denn von dem Geld haben die Ärzte gar
nichts. Vielmehr profitieren ausschließlich die Kassen von der
Praxisgebühr. Korrekt wäre also eigentlich das Wort Kassengebühr."
Unverständlich sei es nun, dass das BMGS die Situation erschwere und
es ausschließlich dem Arzt überlassen wolle, die Gebühr von säumigen
Patienten einzutreiben. "Das Ministerium will den Arzt hier im Regen
stehen lassen. Zahlen beispielsweise von 1.000 Patienten nur 900 die
Praxisgebühr, soll es ausschließlich seine Sache sein, mit
Mahnbriefen oder der Einschaltung von Inkassounternehmen an das
fehlende Geld dranzukommen. Der Arzt oder Psychotherapeut bekommt
nach dem Willen des Ministeriums auf jeden Fall 10.000 Euro vom
Gesamthonorar zugunsten der Krankenkassen abgezogen. Es droht ihm
somit ein unverschuldeter Ausfall von 1.000 Euro" erklärte der KBV-
Chef. Deutlich kritisierte er die "Ungleichbehandlung der
niedergelassenen Ärzte im Vergleich zu den Krankenhäusern." Für die
Krankenhäuser würden letztlich die Kassen das Inkassorisiko
übernehmen.
"Diese Position können wir nicht hinnehmen. Das Ministerium
missachtet in eklatanter Weise die reale Situation in den
Arztpraxen", so Richter-Reichhelm. "Sämtliche Gespräche über alle
anderen Punkte der Praxisgebühr haben wir am Freitag deshalb zunächst
unterbrochen." Am kommenden Montag gibt es einen letzten Versuch bei
Staatssekretär Dr. Theo Schröder. Sollten die Verhandlungen endgültig
scheitern, würde die KBV das Bundesschiedsamt anrufen. Das
Bundesschiedsamt besteht aus je sieben Vertretern von Kassen- und
Ärzteseite sowie drei neutralen Vorsitzenden.
Die Praxisgebühr gilt ab Januar 2004. Sie muss beim ersten Besuch
beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten im Quartal entrichtet
werden. Weitere Gänge zum Doktor sind gebührenfrei, wenn der Patient
eine Überweisung vorlegen kann. Die Praxisgebühr wird auch dann nicht
fällig, wenn der Versicherte jünger als 18 Jahre ist oder eine
Zuzahlungsbefreiung seiner Krankenkasse vorlegen kann. Ausgenommen
sind auch die Vorsorgeleistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

Kontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 0221 / 4005 - 213
Roland Ilzhöfer, Tel.: 030 / 4005 - 1230
Gabriele Prissok, Tel.: 030 / 4005 - 1240

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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