KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Praxisgebühr: kein Durchbruch bei Verhandlungen
"Inkassorisiko darf nicht beim Arzt liegen"
Berlin (ots)
"Die Verhandlungen über die Einführung der Praxisgebühr sind vorerst gescheitert. Wir werden nun, wenn nicht die Krankenkassen in letzter Minute noch einlenken, das Bundesschiedsamt anrufen. Wir können es den Ärzten und Psychotherapeuten nicht zumuten, quasi über einen Kollektivregress das Inkassorisiko alleine zu tragen", erklärte heute der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Manfred Richter-Reichhelm, nach einem Gespräch der KBV- Hauptgeschäftsführung mit Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder in Berlin.
Die Krankenkassen lehnten heute ein Kompromissangebot des Ministeriums ab. Dieses sah vor, eine Probephase einzurichten, in der das Inkassorisiko nicht beim Arzt liegen sollte. "Die Kassen wollen das Risiko ausschließlich in der Arztpraxis ansiedeln", so der KBV-Chef. "Sie haben eine Steilvorlage des Ministeriums vom vergangenen Freitag aufgegriffen."
Hintergrund: Zunächst hatte das BMGS am vergangenen Freitag erklärt, dass es bei der Praxisgebühr das Inkassorisiko komplett bei den Ärzten ansiedeln will. "Diese rigide Haltung würde eine durchaus mögliche Gesamtlösung zur Praxisgebühr gefährden, auf die sich die Krankenkassen und wir ursprünglich verständigen wollten", erläuterte der KBV-Chef. "Es ist schon eine dicke Kröte für die Ärzte, dass sie die Gebühr für die Krankenkassen eintreiben müssen. Doch dass sie für diese Kassengebühr auch noch das Inkassorisiko tragen sollen, ist unzumutbar. Das ist ungefähr so, als ob der Busfahrer dafür gerade stehen müsste, wenn jemand schwarz fährt. Außerdem werden die ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten hier ungerecht behandelt, da bei den Krankenhäusern letztlich die Kassen dieses Risiko übernehmen werden."
"Wir haben bereits ein Konzept zur Umsetzung der Praxisgebühr erarbeitet. Es ist nicht unser Ziel, Ärzte und Patienten nun vollkommen im Unklaren zu lassen. Deshalb werden wir die Inhalte einschließlich von Fallbeispielen zu Beginn der nächsten Woche im Internet unter www.kbv.de veröffentlichen."
ots-Originaltext: KBV
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