KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Praxisgebühr: KBV-Gremien lehnen BMGS-Vorschlag ab
"Inkassorisiko aus Arztpraxis fern halten"
Berlin (ots)
"Vorstand und Länderausschuss lehnen diese Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums für einen Kompromiss zur Praxisgebühr einhellig ab", erklärte am Freitag Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). "Wir können es nicht zulassen, dass das Inkassorisiko alleine auf den Ärzten und Psychotherapeuten lastet. Unter diesen Umständen sieht sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowohl im Interesse der Versicherten als auch der Vertragsärzte gezwungen, den Weg zum Bundesschiedsamt konsequent und kompromisslos zu beschreiten."
Er führte weiter aus: "Der Vorstand der KBV hat daher alle Spitzenverbände der Krankenkassen dazu aufgerufen, uns bis kommenden Dienstag zu erklären, ob die aufgezeigte angebliche Kompromisslinie des BMGS für die Kassen eine unveränderbare Ausgangsbasis für weitere Gespräche darstellt."
Hintergrund: Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMGS), Dr. Klaus Theo Schröder, hatte in einem Schreiben an Krankenkassen und KBV vorgeschlagen, dass "die Vertragsärzte die Verpflichtung haben, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die Praxisgebühr zu realisieren. Sie haben ebenso die Pflicht, rechtliche Zwangsmittel einzusetzen." Erst "in Fällen, in denen die Behandlung des Patienten aus medizinischen Gründen unaufschiebbar war", könnten die Krankenkassen "einen Teil der nicht eintreibbaren Vergütung übernehmen".
Dazu sagte der KBV-Chef: "Die Praxisgebühr ist eine vom Versicherten an die Krankenkassen zu entrichtende Zuzahlung. Es handelt sich also eigentlich um eine Kassengebühr, die in voller Höhe den Krankenkassen zugute kommt. Also müssen auch die Kassen das Inkassorisiko übernehmen. Für die Krankenhäuser müssen sie ja auch einstehen."
Richter-Reichhelm weiter: "Wir haben bereits ein Konzept zur Umsetzung der Praxisgebühr erarbeitet. Es ist nicht unser Ziel, Ärzte und Patienten nun vollkommen im Unklaren zu lassen. Deshalb werden wir die Inhalte einschließlich von Fallbeispielen zu Beginn der nächsten Woche im Internet unter www.kbv.de veröffentlichen."
ots-Originaltext: KBV
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