KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Schulterschluss bei evidenzbasierter Medizin
Qualitätsgewinn durch nationale Versorgungsleitlinien
Berlin (ots)
Mit dem Nationalen Programm für Versorgungsleitlinien (NVL) ist der Schulterschluss der Ärzteschaft in der Entwicklung und Konsentierung der evidenzbasierten Medizin gelungen. Diese schnittstellenübergreifenden Leitlinien steigern die Qualität der Patientenversorgung, erklärte heute Eberhard Gramsch, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in Berlin. Die KBV stellte zusammen mit der Bundesärztekammer (BÄK), der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) die Kooperation bei der Erstellung von nationalen Versorgungsleitlinien vor.
Die riesigen Fortschritte in der Medizin lassen sich im Versorgungsalltag oft schwer umsetzen. Medizinische Leitlinien sind eine gute Orientierungshilfe für Arzt und Patient auf dem Weg zu einer sowohl optimalen als auch individuellen Therapie, sagte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender des Ausschusses Qualitätssicherung der Bundesärztekammer.
Eine wesentliche Grundlage für die nationalen Versorgungsleitlinien bilden die Leitlinien der Fachgesellschaften in der AWMF sowie die Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Das NVL erfüllt die höchsten Qualitätskriterien der evidenzbasierten Medizin und entspricht der formalen multidisziplinären Konsensusfindung. Auch internationale Qualitätsstandards werden eingehalten, berichtete der Leiter des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin, Professor Dr. Dr. Günter Ollenschläger.
Der Leiter der Leitlinien-Kommission der AWMF, Professor Dr. Hans- Konrad Selbmann, begrüßte das erfolgreiche Miteinander von Selbstverwaltung und Wissenschaft im Rahmen des NVL. Auf diese Weise tragen die 142 Mitgliedsfachgesellschaften der AWMF dazu bei, dass das aktuelle medizinische Wissen überall und schnellstmöglich in die Versorgung der Patienten Eingang findet, urteilte Selbmann.
ots-Originaltext: KBV
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