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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Bewertungsausschuss hat entschieden
Neuer EBM und Mengensteuerungskonzept kommen zum 1. Januar 2005

Berlin (ots)

Zum Jahreswechsel kommt der neue EBM 2000plus
einschließlich eines Mengensteuerungskonzeptes. Darauf haben sich
Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrer
gestrigen Sitzung des Bewertungsausschusses in Köln geeinigt. Der
Bewertungsausschuss habe bei der Mengensteuerung bundesweite Vorgaben
mit regionalen Öffnungsklauseln verabschiedet. Das bedeute, dass
Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen in ihren
Verhandlungen örtliche Besonderheiten berücksichtigen könnten, so die
KBV. Deshalb sei auch das Einführungsdatum 1. Januar 2005 so wichtig,
da dafür noch umfangreiche Berechnungen erforderlich seien.
Es sei gemeinsam ein transparentes und sauber erarbeitetes
Bewertungssystem mit einem Mengensteuerungskonzept verabschiedet
worden, erklärten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen.
Damit habe die gemeinsame Selbstverwaltung einen wichtigen
gesetzlichen Auftrag erfüllt.
Bei der Mengensteuerung handelt es sich um ein fall- und
punktzahlbezogenes Konzept. Zur Ermittlung von Regelleistungsvolumen
sollen grundsätzlich die Fallzahlen des jeweils aktuellen
Abrechnungsquartals herangezogen werden. Davon dürfen Kassen und KVen
aber - falls erforderlich - abweichen.
Der neue EBM bringe kein zusätzliches Geld ins System. Das sei von
Anfang an klar gewesen. Es sei aber dafür gesorgt worden, dass die
Verwerfungen innerhalb und zwischen den Arztgruppen so gering wie
möglich blieben, betonten beide Verhandlungsparteien. Beide Seiten
äußerten zudem ihre Erwartung, dass die medizinisch notwendige
Versorgung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung durch das
neue Konzept zur Mengensteuerung nicht in Frage gestellt würde.
Die Vorteile des neuen EBM liegen zum einen in seiner
transparenten Struktur und einer betriebswirtschaftlichen
Kalkulation. So hat jede Arztgruppe ihr eigenes Kapitel. Der aktuelle
medizinische Leistungsstand spiegelt sich in dem Gebührenwerk wider.
Auch die Patienten profitieren von dem neuen EBM: Durch eine
Zusammenfassung einzelner Leistungen zu Abrechnungskomplexen wird es
für den Arzt einfacher, Leistungen zu erbringen, ohne sich vorrangig
an Abrechungsmöglichkeiten zu orientieren.
Ein gemeinsames Ziel von KBV und Kassen ist die Förderung
kooperativer Strukturen. Deswegen wurden gezielte Zuschläge bei den
Regelleistungsvolumen vereinbart. Zur Absicherung haben Kassen und
KBV ein Evaluationskonzept beschlossen. "Damit sind wir in der Lage,
eventuell aufkommenden unerwünschten Entwicklungen rechtzeitig
gegenzusteuern", so die Spitzenverbände.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021

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