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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Zum Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte
"Patientenhoheit über die Daten muss sein"

Berlin (ots)

"Die elektronische Gesundheitskarte unterliegt der
Entscheidungshoheit des Patienten. Er allein kann bestimmen, welche
Daten gespeichert werden und welche nicht", erklärten heute der
Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr.
Jürgen Fedderwitz und Dr. Leonhard Hansen, Zweiter Vorsitzender der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). "Der Patient allein sollte
auch entscheiden können, ob bestimmte Daten für bestimmte Ärzte
gesperrt werden oder nicht. Diese Entscheidungshoheit ist zum Schutz
der persönlichen Gesundheitsdaten unbedingt notwendig und vonseiten
der KZBV und KBV immer vehement eingefordert worden."
Fedderwitz wies darauf hin, dass ein möglicher Missbrauch der
Gesundheitsdaten durch eine zentrale Speicherung keineswegs endgültig
zu verhindern oder ausgeschlossen sei. "Darüber hinaus vernichtet
genau diese Datenhoheit der Patienten den vermeintlichen Nutzen der
elektronischen Gesundheitskarte: Der behandelnde Arzt kann sich auf
die Vollständigkeit der hier gespeicherten Daten in keiner Weise
verlassen. Das Argument, kostentreibende Doppeluntersuchungen und
Verschreibungen ließen sich durch die Karte künftig vermeiden, trifft
nicht zu", führte er aus. "Für dieses Dilemma hat das
Bundesgesundheitsministerium bisher keine Lösung aufgezeigt. Dies
kritisieren wir. Die Vorteile, die das Ministerium für die
Gesundheitskarte verspricht, nämlich die Vermeidung von
Doppeluntersuchungen, höhere Behandlungsqualität und höhere
Arzneimittelsicherheit, sind Scheinargumente. Sie werden durch die
Patientenhoheit über die Daten konterkariert".
Die KZBV sieht daher auch nach der Reaktion des Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung weiterhin keinen Anlass, von
ihrer Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte abzurücken.
Der stellvertretende KBV-Vorsitzende betonte: "Das Projekt der
elektronischen Gesundheitskarte ist mit einem enormen technischen,
finanziellen und logistischen Aufwand verbunden. Es kann nur
gelingen, wenn Akzeptanz bei Ärzten und Patienten vorhanden ist.
Deshalb fordern wir, die Daten dort zu lassen, wo sie sicher sind: In
dem durch das Strafgesetzbuch geschützten Bereich der Praxen! Ohnehin
sind Ärzte und Zahnärzte heute schon verpflichtet, wo immer möglich,
Daten und Untersuchungsergebnisse auf Anforderung mitbehandelnder
Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung zu stellen."
Hansen unterstrich, dass die KBV "die Chancen der Online-
Kommunikation begrüßt und fördert". "Dazu gehört es, dass wir
rechtzeitig auf Probleme und Risiken hinweisen, damit wir sie im
Vorfeld der Umsetzung lösen können", so der KBV-Vize.
ots-Originaltext: KBV
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=34021
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Roland Stahl (KBV), Telefon: 030 / 4005-2201
Dr. Reiner Kern (KZBV), Telefon: 030 / 280179-27

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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